Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

— l — 
Za. 
8b. 
a. 
9b. 
10. 
1La. 
11b. 
11 d. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16 a. 
16 D 
17 a. 
17b. 
17e. 
17d. 
18a. 
18 b. 
19. 
Anlage D. 
Herzeichnis der Perkehrsbezirke. 
I. deutsches Reich. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Ostpreußen. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Westpreußen sowie die Weichsel in der Provinz Posen. 
Die Oder in der Provinz Pommern bis Stettin einschließlich. 
Die andern Wasserstraßen in der Provinz Pommern. 
Die Wasserstraßen in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Strelitz (mit Ansnahme der 
Elbe zu 0). 
Die Elbe im Großherzogtume Mecklenburg-Schwerin und in der Provinz Schleswig-Holstein #mit 
Ausnahme der Elbe zu 8 a und b). 
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Elbe zu 6 und §a 
und b), im Fürstentume Lübeck und in der Hansestadt Lübeck. 
Die Elbe von Geesthacht am rechten Ufer und Obermarschhacht am linken Ufer einschließlich bis Falkental 
unterhalb Blankenese am rechten Ufer einschließlich und bis zur Estemündung am linken Ufer ausschließlich, 
nebst den zwischen Norder= und Süderelbe sowic den innerhalb dieser Elbstrecke in die Elbe einmündenden 
Zuflüssen. 
Die Unterelbe unterhalb Falkental am rechten User und der Estemündung am linken Ufer bis zur 
Mündung sowie die Schwinge bis Stade einschließlich. 
Bremen. 
Die Unterweser. 
Die Ems und der Dortmund--Ems-Kanal von Papenburg bis Emden. 
Die Elbe nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von der Grenze der Provinz Sachsen bis Obermarschhacht. 
Die Weser nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover bis Bremen, im Herzogtume Braunschweig, im 
Regierungsbezirke Cassel und im Fürstentume Schaumburg-Lippe. 
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von der Grenze der 
Provinz Westfalen bis Papenburg. 
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Hannover und im Herzogtum Oldenburg. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Posen (mit Ausnahme der Weichsel). 
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirk Oppeln. 
Breslau. 
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirke Breslau (mit Ansnahme der Stadt Breslau) und im Regierungs- 
bezirke Liegnitz. 
Berlin (Spree und Kanäle). 
Die Spree von Friedrichshagen bis zur Einmündung in die Havel (mit Ausnahme der Spree in 
Berlin — 16 # J), die Wendische Spree von Grünau bis Copenick, der Teltow-Kanal, der Spandauer 
Schiffahrts-Kanal von der Plötzensee-Schleuse bis zur Einmündung in den Tegeler See nebst Verbindungs- 
kanal, der Tegeler See und die Havel vom Tegeler See bis Spandan einschließlich. 
Die Oder in der Provinz Brandenburg. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Brandenburg rechts der Oder. 
Die märkischen Wasserstraßen (mit Ausnahme der zu 16 a und 16b genannten sowie des in der Provinz 
Sachsen liegenden Plaue-Ihle-Kanals). 
Die Elbe in der Provinz Brandenburg. 
Der Plaue-Ihle-Kanal in der Provinz Sachsen. 
Die Elbe in der Provinz Sachsen und im Herzogtum Anhalt. 
Die Zuflüsse der Elbe in der Provinz Sachsen (mit Ausnahme des Plaue-Ihle-Kanals), in dem Herzog- 
tum Anhalt und in den Thüringischen Staaten.
	        
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