Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

248 XVII. 
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A 
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S 
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dW 
Besitzt der Ehegalte 
.Wie viel Personen muß 
Welche Schulden sind im Grundbuch eingetragen? 
Sind weitere Schulden bekannt? 
(des 
lder Obigen Grundstücke und in 
welchem Wert? 
auf welcher Gemarkung? 
welche Schulden sind darauf im Grundbuch eingetragen? 
Hat — Grundstücke gepachtel? 
auf welcher Gemarkung? 
. Hat 0 Vermögen 
vom Ehegatten im Wert von 
von Kindern im Wert von 
in Nutznießung? 
Welches Einkommen hat s 
aus Berufstätigkeit? 
aus Gewerbebetrieb? 
er 
„ ernähren? 
6br h 
Hat Leri Obige Vermögen zu hoffen? 
von wem (Name, Alter, Wohnort)? 
und wie viel? 
Wie heißen die Eltern? 
und wie alt sind sie? 
Wann und wo sind sie gestorben? 
wurden notarielle Nachlaßverhandlungen gepflogen? 
(der 
. Ist br Obengenannte im stande, ohne Beeinträch- 
tigung des für (4% und lüne Familie notwendigen 
Unlerhalts die Kosten des Prozesses zu bestreiten.) 
„Vorstehende Fragen wurden pflichtgemäß beantwortet. 
Antworten: 
2) Die Frage 12 ist nur zu beantworten, wenn das Zeugnis behufs Erwirkung des Armeurechts verlangt ist.
	        
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