Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

X. 119 
Anlage I zur Zustellungsverordunng. 
VBereinfachte Zustellung an Behörden, Gemeinden, Korporationen und 
Vereine (einschlichlich der Haudelegesellschaften u f. w). 
Betreff: 
Zustellungsurkunde 
über die Zustellung eines mit dem Dienstsiegel verschlossenen, mit folgender 
Aufschrift versehenen Briefes: 
Geschäfts-Nr. 
An 
Aobsender: 
Hierbei ein Formular zur in 
Zustellungsurkunde. 
Vereinfachte Zustellung. 
Den vorstehend bezeichneten Brief habe ich 
hente hier · -» · 
1. An den 1. dem Vorsteher — Vertreter — de in der Aufschrift bezeichneten — Behörde — 
Vorsteher in Gemeinde — Korporation Vereins , nämlich dem 
Person. in Person — in de Geschäftslokale — Wohnung — de bezeichneten Behörde — 
Gemeinde — Korporation Vereins — Vorstehers Vertreiers — übergeben. 
—S 
Hda ich in dem Geschäftslokale de in der Aufschrift bezeichneten — Behörde — Ge— 
meinde — Korporation — Vereins — während der gewöhnlichen Geschäftsstunden 
den Vorsteher 
nicht angetroffen habe, 
den Vorsteher — Vertreter 
zwar angetroffen habe, dieser aber an der Annahme verhindert war, 
kein Mitglied des Vorstandes — keinen Vertreter — von den Mitgliedern des Vor- 
standes — von den Vertretern nur d 
angetroffen habe, diese aber an der Annahme verhindert war , 
dort dem bei de in der Ausschrift bezeichneten Behörde — Gemeinde — Kor- 
poration — Verein — angestellten 
2. An Beamte 
u. j. w. 
— * 
— 
übergeben. 
3. Wenn kein 3. dad in der Aufschrift bezeichnete Behörde — Gemeinde Korporation — 
besonderes Verein — ein besonderes Geschäftslokal nicht hat und ich auch de en Vorsteher — 
Heichäfts- den Vertreter, de 
ronstwon in der hiesigen Wohnung (# 1r 
nicht selbst angetroffen habe, dort 
a. an ein a. dem zur Serie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, nämlich 
Familien- de Ehefrau — Sohne — Tochter — 
glied. .. 
b. au eiue . ... « übergeben. 
dienende b. de in der Familie dienenden erwachsenen 
Person. übergeben. 
Formular 14 
zu § 3 der Zustellungsverordnung.
	        
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