12.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ansgegeben Stuttgart Dienstag den 3. Oltober 1867.
Inhalt.
Königllche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten
Ständeversammlung.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betressend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Da Wir nach Anhörung Unseres Geheimen Raths den Wiederzusammentritt
der vertagten Stände auf
Freitag den 18. Oktober dieses Jahrs
festzusetzen geruht haben, so befehlen Wir, daß sich die Mitglieder beider Kammern an