Nr. XXII. 289
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 15. Juni 1910.
Juhalt.
Bekanntmachung:; des Miuisteriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen
Angelegenheiten: Anderung der Postordnung für das Deutiche Reich betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom §. Juni 1910.)
Anderung der Postordnung für das Deutsche Reich betreffend.
Die zu dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871
erlassene und unterm 22. März 1900 (Seite 469 ff. des Gesetzes= und Verordnungsblattes)
bekannt gegebene Postordnung vom 20. März 1900 hat durch Verordnung des Herrn Reichs-
kanzlers vom 1. Juni 1910 einige Anderungen und Ergänzungen erfahren.
Diese Verordnung wird nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Karlsruhe, den 8. Juni 1910.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
von Marschall.
Eberle.
Berlin W 66, den 1. Juni 1910.
Anderung der Bostordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok-
tober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 wie folgt geäudert und ergänzt:
1. Im §8 „Drucksachen“ ist bei Ziffer 7 des Absatz hinter „Handels-
zirkularen" einzuschalten:
„ Annoncen-Anerbieten“.
2. In demselben § (8) ist der Absatz A### wie folgt zu ändern:
Als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen werden solche den Bestimmungen unter 1 und u
entsprechende, in Größe und Stärke des Papiers sowie in ihrer sonstigen Beschaffenheit zur
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