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Berichtigung.
In der im Gesetz- und Verordnungsblatte fuͤr das Jahr 1836, S. 194 flg. abgedruckten
Instruction fuͤr die Bezirksthieraͤrzte sind folgende Redactionsfehler zu berichtigen:
a) S. 194, 6 2, Zeile 14 ist das Wore: „monatlich“ wegzulassen;
b) S. 196, § 7, Feile 1 und 5 ist statt: „Bezirksarzt“ zu lesen: „Bezirks-
thierarzt.“
Ferner ist
e) in der im Jahrgange 1838, S. 401 flg. abgedruckten Verordnung vom 27 sten August
1838, S. 405, Feile 6 vor dem Worte: „fünften“ das Wort „vierten“ einzuschalten.
Letzte Absendung: am 15ten Imi 1839.