XXII —.
Versicherung der Rindviehbestände, Vollzug des Gesetzes über dieselel.
— die für die Invaliden= und Hinterbliebenenversicherung zu verwendenden Bei-
tragsmarkenn
— das Entwerten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken für die Invaliden- und
Hinterbliebenenversicherung ... ... ...
--— denVollzugdesGebäudeversichernngsgefetzes...............
Versicheruugsanstalt,dieSatzungderLaudesversicherungöanstaltBaden........
Versicherungsbehörden, die Einführung der Reichsversicherungsordnung, hier die vorläufige
Bestellung derseleen:
Vertretung des Landesfiskus in vermögensrechtlichen Angelegenheien 451. 453.
Verwaltung, innere, die Anderung der Vollzugsverordnung zum Gesetze über die Organisation
derselben, insbesondere die Einrichtung und Zuständigkeit der Behörden und
das Verflargren.
Verwaltungsaktuare, die Gebühren für die Prüfungen derselben und der Amtsrevidenten.
Verwaltungsrechtspfleen.......
Veterinärpolizeiliche Behandlung des aus dem Auslande zur Einfuhr gelangenden
Geflüglls .
Vieh, die Eiufuhr von Schlachtvieh aus Frantreich.. ....
— — — — Osterreich-Ungarn 4. 5. 68. 95. 133. 145. 213 (2). 220.
264. 269. 271. 310 (3). 321. 322. 329. 353. 361. 401. 460. 521.
— und Durchfuhr von Tieren aus der Schwlizsz 214.
Viehsen chen, die Maul= und Klauenseuche 132. 145. 264. 271. 312. 321. 351. 402.
Viehseuchen-Entschädigungsgeses, Vollzug dessellen
Viehseuchen-ÜUbereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungonn
Viehversicherungsgesetz, Vollzug desselen
Volksschullehrer, die Kosten der Dienstreisen und Umzüge derselllen
Voranschläge, die Aufstellung. die Genehmigung und den Vollzug der Gemeindevoranschläge
(G schlags ;,)..................··
-—- die Aufstellung, die Genehmigung und den Vollzug derselben in den der
Städteordnung unterstehenden Stadtgemeinnen
Vorstände und Lehrer der höheren Lehranstalten und der staatlichen Anstalten für nicht voll-
sinnige Kinder, Beurlaubung derselben
— — — der gewerblichen und kaufmännischen Schulen, Beurlaubung derselben
W.
Wahlen, die Gemeindewahen.
— die Städtewallllen ....
Wein, den Einfuhrverkehr mit solchem nach dem Großherzogtum Baden
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