Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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des Materials für den mikroskopischen Nachweis der Tuberkelbazillen angewandt werden, voraus- 
gesetzt, daß Untersuchungsmaterial in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Zur Aus- 
führung der Antiforminmethode wird ein Teil des für diesen Zweck zur Verfügung stehenden 
Materials mit zwei Teilen einer 50 prozentigen Lösung von Antiformin in destilliertem Wasser 
versetzt. Unter öfterem Umschütteln des Gemisches tritt die Verflüssigung des Lungenauswurf- 
oder Gebärmutterausflußmaterials in ¼ bis 1 Stunde ein. Nachdem zu der dünnflüssigen 
Mischung des Antiformins mit dem Material unter gutem Umschütteln die gleiche Menge von 
96= oder 50 prozentigem Alkohol oder auch Brennspiritus hinzugefügt ist, können die etwa darin 
enthaltenen Tuberkelbazillen mit Hilfe einer Zentrifuge ausgeschleudert werden. 
Das Zentrifugieren hat in einer Zentrifuge, die etwa 3.000 Umdrehungen in der Minute 
macht, mindestens /: Stunde, in einer Zentrifuge, die etwa 1 500 Umdrehungen in der Minnte 
macht, mindestens ½ Stunde lang zu geschehen. Nach /¼ (7/.) stündigem Zentrifugieren wird 
die in dem Zentrifugenröhrchen über dem Bodensatze stehende Flüssigkeit abgegossen, durch 
destilliertes Wasser ersetzt und von neuem / (/2) Stunde lang zentrifugiert, um das Auti- 
formin aus dem Bodensatze zu entfernen. Nunmehr werden aus dem Bodensatze mindestens 
2 Ausstrichpräparate auf Objektträgern angefertigt. 
Milch ist in der Weise zur mikroskopischen Untersuchung auf Tuberkelbazillen vorzubereiten, 
daß mindestens 20 comn mit Hilfe einer Zentrifuge " (7/.) Stunde lang ausgeschleudert und 
aus dem hierbei sich abscheidenden Bodensatze mindestens 2 Ausstrichpräparate auf Objektträgern 
hergestellt werden. 
Zur Anfertigung der Ausstrichpräparate für die mikroskopische Untersuchung 
wird das Material auf sorgfältig gereinigten ungebrauchten Objektträgern möglichst gleichmäßig 
ausgestrichen. Sobald das auf den Objektträgern ausgestrichene Material lufttrocken geworden. 
ist, wird es in der üblichen Weise über der Flamme oder durch 5 Minuten langes Einlegen 
in Methyl= oder Athylalkohol fixriert. Wenn das ausgestrichene Material nicht genügend 
gerinnungsfähiges Eiweiß enthält, um die Fixierung möglich zu machen, ist dem Material 
etwas Hühnereiweiß oder Blutserum zuzusetzen. Durch Untersuchung von Kontrollpräparaten 
ist vorher festzustellen, daß die zugesetzte eiweißhaltige Flüssigkeit frei von säurefesten Bazillen 
ist. Die Färbung geschieht wie folgt: 
1. Färben mit Karbolfuchsin (filtrierte Mischung von 100 cem 5 prozentiger Karbolsäure 
und 10 cem gesättigter alkoholischer Fuchsinlösung) während 2 Minuten über der 
Flamme unter wiederholtem Aufkochen; 
2. Behandlung mit 3prozentigem Salzsäurealkohol, bis das Präparat farblos erscheint 
(etwa 30 Sekunden lang), und Nachspülen mit Wasser; 
3. Nachfärben mit gesättigter wässeriger Methylenblaulösung etwa 10 bis 15 Sekunden lang; 
4. Abspülen in Wasser. 
Der negative mikroskopische Befund in gefärbten Ausstrichpräparaten schließt nicht aus, 
daß das Material, aus dem die Ausstrichpräparate angefertigt wurden, trotzdem Tuberkelbazillen 
enthält. Ein sicheres Ergebnis liefert nur die Verimpfung des Materials an Tiere. Deshalb 
ist die Entscheidung stets vom Ergebnis des Tierversuchs abhängig zu machen, wenn der 
12.
	        
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