Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  2.—

(Nr.  9365.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  8.  Jannar  1890,  betreffend  die  Landestrauer  um  Ihre
Hochselige  Majestät  die  Kaiserin  und  Königin  Augusta.

J  bestimme  hierdurch,  daß  die  Landestrauer  um  Ihre  Hochselige  Majestät
die  Kaiserin  und  Königin  Augusta  auf  sechs  Wochen  eintritt.  Oeffentliche  Musiken,
Lustbarkeiten  und  Schauspielvorstellungen  sind  bis  zum  Tage  der  Beisetzungsfeier
einschließlich  verboten.  Die  Landestrauer  beginnt  mit  dem  heutigen  Tage.

Das  Staatsministerium  hat  hiernach  das  Weitere  zu  veranlassen.

Berlin,  den  8.  Januar  1890.

Wilhelm.
Für  den  Präsidenten  des  Staatsministeriums:
v.  Maybach.

An  das  Staatsministerium.

 

Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Neichsdruckerei.
Ces.  Sammi.  1890.  (Nr.  9365.)  2

Ausgegeben  zu  Berlin  den  8.  Januar  1890.