Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 2.—
(Nr. 9365.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Jannar 1890, betreffend die Landestrauer um Ihre
Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Augusta.
J bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um Ihre Hochselige Majestät
die Kaiserin und Königin Augusta auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken,
Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum Tage der Beisetzungsfeier
einschließlich verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage.
Das Staatsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 8. Januar 1890.
Wilhelm.
Für den Präsidenten des Staatsministeriums:
v. Maybach.
An das Staatsministerium.
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Neichsdruckerei.
Ces. Sammi. 1890. (Nr. 9365.) 2
Ausgegeben zu Berlin den 8. Januar 1890.