Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

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IV. 
Vorschriften für Bau, Bemannung, Ausrüstung nund Untersuchnug der Flöße (X8 32 bis 40). 
.Bezeichnung, Breite und Länge der Flöße. 
. Bemannung, Ausrüstung und Gewicht der Flöße im allgemeinen. 
Vorschriften für geschleppte Flöße 
Wahrschau der Flöße. 
Untersuchung der Flöße. 
Vermerk auf dem Floßschein. 
Anderungen im Floßbestand. 
Gebührenfreiheit. 
Bergflöße. 
Wahrschaucu. 
Befahren abgebauter und zur Verlandung bestimmter Stromteile. 
Verbot anderer als der in dieser Polizeiorduung erwähnten Signallichter. 
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*P# 
Befugnisse der Beamten und Behörden. 
Verpflichtung der Schiffer und Floßführer, einen Abdruck dieser Polizeiordunng mit sich zu führen. 
;. Strafbestimmungen. 
Einführungstermin.
	        
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