Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

166 X. 
Muster 1. 
(Zu § 11 Absatz 7.) 
(Zeugnis 
über die Teilnahme an den anatomischen Präparierübungen 
dem Kursus in der Gewebelehre 
dem chemischen Praktikum 
dem physiologischen Anschauungskursus 
bei der 
Tierärztlichen Hochschule 
veterinärmedizinischen Fakultät (Abteilung) der Universität 5 
Dem Studierenden der Veterinärmedizin 
aus wird hiermit? bescheinigt, daß er 
im Halbjahr 19 
vom bis 
an 
regelmäßig teilgenommen hat. 
, den 19 
(Unterschrift des Leiters der Ubungen mit 
Angabe seiner Stellung an dem Justitut.) 
(Beglaubigung durch den Vorsteher des Instituts, 
salls er nicht selbst Leiter der Ubungen gewesen ist.) 
*) Ist nach § 10 Satz 3, 4 bei vorzeitiger Meldung zum anatomisch-physiologischen Abschnitt eine vorläufige Bescheinigung 
auszustellen, so ist dem Worle „Zeuguis“ das Wort „Vorläufiges“ voranzuselzen und im Texle vor „bescheinigt“ das Wort 
„vorläufig" einzufügen.
	        
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