Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

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(die früheren 
e und 
beizufügen.) 
Muster 5. 
(Zu 8 31 Absatz 2.) 
Zeugnis 
der Prüfungskommission in über die 
i Wiederholung des anatomisch-physiologischen Abschnitts der tierärztlichen Vor- 
zweite 
prüfung seitens des Studierenden der Veterinärmedizin 
Der Studierende der Veterinärmedizin aus 
hat bei der mit ihm abgehaltenen 
ersten zweiten 
Vorprüfung Vorprüfung Wieder- Wieder- 
im natur- im anato-- holungs= holungs- 
wischalt misch- sst- prüfung prüfung 
ichen hen in letztgedachtem 
Abschnit-: Gogüchn. Abschnitt: 
am am am am. 
(ausweislich der beigefügten Bescheinigungen 
und Zeugnisse) 
1. in der Zoologie das Urteil: 
2.„, „ Botanik „ „ „ 
3. „ „ Chemie » » 
4.»»Physik » » 
5.,,»Anatomie » » 
6·,,»Gewebelehre» » 
7 »Physlologte» »: 
lsotntt das Gesamturteil erhalten. 
(Falls der Studierende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortsal 
von : die Prüfung in darf frühestens nach 
in. frühestens nach 
frühestens nach wiederholt werden, jeboch hat die Meldung zur 
Wiederholungsprüfung in spätestens bis zum. , 
in spätestens bis zum „in 
spätestens bis zum. zu erfolgen.) 
, den 19. 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Siegel der Prüfungskommission.) (Name.)
	        
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