Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

192 XI. 
Anlage 1. 
Wahlbezirk. 
Amtsbezirk: 
Gemeinde: 
Verhandelt , den 19 
Zur Wahl eines Mitglieds der Landwirtschaftskommer für den Wahlbezirk in 
dem aus der Gemeinde sowie der Gemeinde ) 
und der abgesonderten Gemarkung!) bestehenden Wahldistrikte 
sind die unterzeichneten Mitglieder der Wahlkommission erschienen, nämlich: 
1. als Vorsitzender: 
2. als Beisitzer: 
und 3. als Protokollführer: 
Der Vorsitzende der Wahlkommission eröffnet die Wahlhandlung um Uhr mittags. 
Auf dem Tische, an welchem die Wahlkommission Platz nahm, wurde ein verdecktes Ge- 
fäß zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) aufgestellt, nachdem sich die Wahlkommission 
davon überzeugt hatte, daß die Wahlurne leer sei. 
Damit der Wähler unbeachtet seinen Stimmzettel in den Unschlag zu stecken vermochte, 
war ein der Beobachtung unzugänglicher, mit dem Wahllokal in unmittelbarer Verbindung 
stehender Nebenraum bereit gestellt. 
Durch die Wahlkommission war in der Nähe des Zugangs zu dem Nebenraum für die 
Bereithaltung der abgestempelten Umschläge der 
aufgestellt worden. 
Von den erschienenen Wählern begab sich jeder einzeln, nachdem er einen Umschlag aus- 
gehändigt erhalten hatte, in den Nebenraum, wo er seinen Stimmzettel unbeachtet in den 
Umschlag steckte. Er trat sodann an den Tisch der Wahlkommission heran, nannte seinen 
Namen, sowie auf Erfordern seine Wohnung und übergab den Umschlag mit dem Stimm- 
zettel, sobald der Protokollführer den Namen in der Wählerliste aufgefunden hatte, dem Vor- 
sitzenden, der den Umschlag sofort uneröffnet in die Wahlurne legte. 
Der Protokollführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers, indem er neben dessen 
Namen in der dazu bestimmten Spalte der Wählerliste ein Zeichen machte. 
Um Uhr mittags erklärte der Vorsitzende die Abstimmung für geschlossen. 
Die Umschläge wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt. 
Die Anzahl der Umschläge betrug 
1) Das Nichtzutressende ist zu durchstreichen.
	        
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