Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

XVI. 219 
In der Literaturgeschichte und alten Philosophie, der alten Geschichte nebst der alten 
—imie einschließlich der Topographie von Athen und Rom, in den Altertümern und der 
Mythologie muß der Kandidat neben der lbersicht über das Ganze in einigen Gebieten genaue, 
auf dem Studium der Quellen und der besten Hilfsmittel beruhende Kenntnisse nachweisen. 
Ebenso Vertrautheit mit der Archäologie, soweit sie erforderlich ist, um durch sachkundige 
Behandlung zweckmäßig ausgewählter Anschauungsmittel den Unterricht wirksam zu unterstützen. 
5. Orientierung über die Geschichte der Altertumswissenschaft. 
8 12. 
Die Prüfung im Französischen. 
In der Prüfung für Französisch wird gefordert: 
X. als Nebenfach: 
1. Kenntnis der Grundzüge der historischen Grammatik. Phonetisch geschulte französische 
Aussprache. 
2. Praktische Beherrschung der französischen Sprache. Sie ist nachzuweisen durch hin- 
längliche Gewandtheit im mündlichen Gebrauch der Fremdsprache, durch mündliche Übersetzung 
eines französischen Textes ins Deutsche und durch eine in Klausur anzufertigende übertragung 
eines deutschen Textes ins Französische. 
3. Einblick in die neufranzösische Verslehre. 
4. Uberblick über die neuere französische Literatur, Kenntnis einiger der wichtigsten im 
Bereiche der Schullektüre liegenden Werke der klassischen Periode, sowie der neuesten Zeit aus 
eigener Lektüre. 
1. als Hauptfach: 
1. Kenntnis der historischen Grammatik der Französischen Sprache und der Grundbegriffe 
der Phonetik. 
2. Geläufige und lautrichtige Handhabung der französischen Sprache für alle Unterrichts- 
zwecke, Beherrschung der Formenlehre und Syntax, des Wortschatzes und der Stilistik der 
lebenden Sprache. 
Der Kandidat hat seine praktische Beherrschung der französischen Sprache durch Gewandt- 
heit im mündlichen Gebrauch der Fremdsprache, durch mündliche Übersetzung eines französischen 
Textes ins Deutsche und durch eine in Klausur anzufertigende Übersetzung aus dem Deutschen 
ins Französische zu erweisen. 
3. Kenntnis der gebräuchlichsten metrischen Formen. 
4. Übersicht über die mittelalterliche Literatur Frankreichs nach Juhalt und Form. Be- 
kanntschaft mit einigen der bedeutendsten altfranzösischen Werke aus eigener Lektüre. Er- 
klärung eines altfranzösischen Textes. Neuere französische Literatur bis zum Ende des neun- 
zehnten Jahrhunderts. 
Kenntnis der staatlichen Einrichtungen des modernen Frankreich.
	        
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