Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

XVI. 223 
schaften, Darstellung und wichtigsten Verbindungen der Elemente, sowie der Haupttatsachen der 
chemischen Technologie; Ubung im Experimentieren und in der qualitativen Analyse. 
In Mineralogie und Geologie ist erforderlich: Die Bekanntschaft mit den am 
häufigsten vorkommenden Mineralien hinsichtlich ihrer Kristallform, ihrer physikalischen und 
chemischen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwertung; Kenntnis der wichtigsten Gesteins- 
arten: Übersicht über die Erdgeschichte und Einblick in den geologischen Aufbau unseres 
Heimatlandes. 
1 Im Hauptfach ist für Chemie erforderlich: Genauere Kenntnis der anorganischen 
Chemie und derjenigen Verbindungen der organischen Chemie, die für die Physiologie und die 
Technik von hervorragender Bedeutung sind; Bekanntschaft mit den wichtigsten chemischen 
Theorien und Methoden:; Übersicht über die physikalische Chemie; Ubung in der guantitativen 
Analyse mit Einschluß der organischen Elementaranalyse; Kenntnis der geschichtlichen Entwick- 
lung der Chemie. 
In Mineralogie und Geologie wird gefordert: Eingehendere Kenntnis der Kristallo- 
graphie und der Mineralphysik; Einblick in die Gesteinslehre und die Versteinerungskunde: 
eingehende Kenntnis der Erdgeschichte und der Lehre von den geologischen Formationen: genaue 
Einsicht in den geologischen Aufbau Deutschlands, Geschichte der wichtigsten geologischen 
Hypothesen. 
19. 
Die Prüfung in Botanik und Zoologie. 
A. Im Nebenfach wird für Botanik gefordert: Eine auf Anschauung gegründete 
Kenntuis der häufiger vorkommenden Pflanzen der Heimat, sowie besonders charakteristischer 
Formen und Nutzpflanzen fremder Erdteile; Übersicht über die Organographie, die Anatomie, 
Physiologie und Biologie und die Hauptdaten der Systematik der Pflanzen; Ubung im Gebrauch 
des Mikroskops und im Bestimmen der Pflanzen. 
Für Zoologie wird verlangt: Kenntnis der wichtigsten Formen der einheimischen Fauna, 
der Grundzüge des Baus und der Lebensverhältnisse der wichtigeren Abteilungen der Tiere, 
insbesondere der Wirbeltiere, sowie der allgemeinen Lebenserscheinungen der Tiere; UÜbung im 
Gebrauch des Mikroskops. 
13. Im Hauptfach ist außer den unter A geforderten Kenntnissen zu verlangen in 
Botanik: Genaue Kenntnis der Anatomie, Physiologie und Biologie, sowie der Entwicklungs- 
geschichte einer Pflanzengruppe und der Prinzipien der Sostematik der Pflanzen; Kenntnisse 
aus der Pflanzengeographie und der Geschichte der Botanik, sowie Bekanntschaft mit den An- 
schauungen über die allgemeine Entwicklung des Pflanzenreichs im Lauf der Erdgeschichte. 
Für Zoologie wird gefordert: Eingehende Kenntnis der Morphologie, Physiologie und 
Biologie der Tiere, Übersicht über die Systematik, die Entwicklungsgeschichte und die Stammes- 
geschichte der Tiere, insbesondere Bekanntschaft mit den Anschauungen über die allgemeine
	        
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