Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

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XVIII. 307 
Berücksichtigung der An= und Hinterliegerrechte bei Verleihungen. 
Rechte der Anlieger am Bett. 
Wasserverteilung. 
4. Benntzung des Quell= und Grundwassers. 
III. Die Anwendung des bürgerlichen Rechts auf die Rechte an Gewässern. 
IV. Die Führung von Wasserrechtsbüchern. 
Zweiter Abschnitt. 
Wasserrechtliche Zwangsbefugnisse. 
Gestattung des Leinpfads. 
Freihaltung der Ufergrundstücke und Gestattung der Räumung. 
Gestattung der Bauausführung auf den Ufergrundstücken. 
Vorübergehende Einschränkung der Wasserbenutzung. 
Anderweite Verwendung und Beseitigung von Anlandungen und Iuscln. 
Gestattung des künstlichen Wasserablaufs. 
Gestattung der Durchleitung zur Bewässerung. 
Gestattung der Errichtung von Stauanlagen. 
Gestattung der Mitbenutzung von Stau-, Zu= und Ableitungsanlagen. 
Zwangsbefugnisse zur Erzielung eines Wasserüberschusses. 
Sonstige Zwangsbefugnisse für Unternehmungen, die dem öffentlichen Interesse oder einem über- 
wiegenden Interesse der Landeskultur oder der Industrie dienen. 
Überlassung des Eigentums anstatt der Belastung. 
Gestattung der Vorarbeiten. 
Fristen zur Ansführung der Arbeiten. 
Leistung der Entschädigung und der Sicherheit vor Inangriffnahme der Arbeiten. 
Dritter Kbschnitt. 
Verleihung, Genehmigung, Regelung und Untersagung der Wasserbenutzung und 
Entwässerung. 
1. Verleihung und Genehmigung der Wasserbenutzung und Entwässerung. 
Fälle der Verleihung von Wasserbenutzungsrechten. 
Grundsätze für die Verleihung. 
Verleihung bei mehreren sich widerstreitenden Gesuchen. 
Leistung eines Entgelts für die Wasserbenutzung. 
Besondere Bestimmungen für Wasserkraftwerke zur gewerbsmäßigen Verwertung der Nutz- 
wirkungen (Energie). 
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