Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

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XVIII. 
Baupolizeiliche Vorlage. 
Vorläufige Prüfung des Antrags. 
Vorlage des Antrags an das Ministerium des Innern bei Unternehmungen an der Landesgrenze. 
Bekanntmachung des Antrags im amtlichen Verkündigungsblatt, ortsübliche Bekanntmachung und 
besondere Eröffnung an die Beteiligten. 
Inhalt der Bekanntmachung. 
Mitteilung des Antrags an den Gemeinderat. 
Benachrichtigung beteiligter Behörden. 
Prüfung des Antrags. 
Entschließung des Bezirksamts oder Bezirksrats. 
Schutz der Fischerei. 
Sicherheitsleistung. 
Verleihung oder Genehmigung auf Zeit. 
Vorbehalt des Widerrufs der Verleihung oder Genehmigung. 
Beschränkung der Verleihung oder Genehmigung auf bestimmte Personen (5 50 des Gesetzes). 
Vorläufige Gestattung der Ausführung. 
Inhalt der Entschließung. 
Eröffnung der Entschließung. 
Überwachung der Ausführung der Anlagen. 
Überwachung der Anlagen und deren Betrieb nach Abnahme durch die technische Behörde. 
2. Besondere Vorschriften für die Verleihung von Wasserbenutzungsrechten in den Fällen des 
§* 40 des Gesetzes. 
Fälle der Verleihung. 
Verfahren bei der Verleihung des Rechts zum Betrieb einer Überfahrtsanstalt an einem öffent- 
lichen Gewässer (§ 40 Ziffer 2 b des Gesetzes). 
Einholung der Zustimmung der Zentralbehörde. 
Grundsätze für die Verleihung. 
Verpflichtung des Unternehmers zur Leistung eines Entgeltes für die Wasserbenutzung. 
3. Besonderc Vorschriften für die Genehmigung von Wasserbenutzungen und Entwässerungen in 
den Fällen des § 52 des Gesetzes. 
4. Genchmigung der Benutzung von Quell= und Grundwasser (8 53 des Gesetzes). 
Genehmigungspflicht. 
Unterlagen des Genehmigungsantrags. 
Genehmigungsverfahren. 
Grundsätze für die Erteilung oder Versagung der Genehmigung. 
Überwachung der Ausführung der Anlagen. Überwachung der Anlagen und ihres Betriebs nach 
Abnahme durch die technische Behörde.
	        
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