Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

438 XXII. 
darunter sind 
a. Zuchteber, 
b. Zuchtsauen; 
3. 1 Jahr alt und älter, 
darunter sind 
a. Zuchteber, 
b. Zuchtsauen. 
2. Dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist eine vorläufige Übersicht der Zählungs- 
ergebnisse nebst den von den Bundesstaaten erlassenen Ausführungsvorschriften bis zum 
1. Juli, die endgültige Zusammenstellung der Ergebnisse bis zum 1. Oktober des Jahres, 
in dem die Zählung stattfindet, einzusenden. 
Berichtigung. 
Seite 216 Zeile 22 von oben, die Abänderung des Wassergesetzes betresfend, muß es heisßen: stalt „Zisfer 15“ „Zisser 5“. 
 
	        
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