Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

XXVI. 461 
81. 
Der wahlfreie Unterricht im Lateinischen wird an den Oberrealschulen in den drei 
oberen Jahrgängen — Klasse Ober 2, Unter 1 und Ober 1 — für jeden Jahrgang geson- 
dert in wöchentlich je 3 Stunden erteilt. 
An den sechsstufigen Realschulen wird der wahlfreie Unterricht im Lateinischen 
in den fünf oberen Jahrgängen (Klasse 5 bis Unter 2) in vier Kursen erteilt. Hiervon um- 
fassen die drei unteren Kurse je eine Klasse, der vierte, oberste Kurs aber die Klassen Ober 
3 und Unter 2. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden beträgt in den zwei unteren 
Kursen je fünf, in den 2 oberen Kursen je vier. Wenn besondere örtliche Verhältnisse es 
notwendig machen, kann ausnahmsweise durch das Ministerium eine Verminderung der Stunden- 
zahl gestattet werden. 
An den siebenstufigen Realschulen kann wahlfreier Unterricht im Lateinischen ent- 
weder nur für den obersten Jahrgang nach Maßgabe der für die Oberrealschulen geltenden 
Bestimmungen (Absatz 1) oder aber für die Klassen 5 bis Unter 2 nach den Vorschriften für 
die sechsstufigen Realschulen (Absatz 2) eingerichtet werden. Im letzteren Fall ist den Schülern 
der obersten Klasse, wenn sie bis dahin den wahlfreien lateinischen Unterricht nicht besucht 
haben, gestattet, am Unterricht eines der übrigen Kurse teilzunehmen. 
8 2. 
Für die Oberrealschulen wird der Lehrstoff auf die einzelnen Klassen verteilt, wie folgt: 
Klasse Ober 2: Formenlehre und das Nötigste aus der Syntax. Lektüre von Caesars 
Bellum Gallicum mit Auswahl von l, 30 an. 
Klasse Unter 1: Wiederholung der Formenlehre; die Hauptlehren der Syntax. Lektüre 
von Caesars Bellum Gallicum IV und VI. 
Klosse Ober 1: Abschluß der Syntax. Lektüre ausgewählter Abschnitte aus Livius, 
eine leichtere Rede von Cicero. 
Häufige, aber nicht ausgedehnte schriftliche Übungen schließen sich sowohl an den grammatischen 
Unterricht als an die Lektüre an. 
Schülern der Oberrealschulen, welche die Anstalt mit dem Zeugnis der Reife verlassen und 
an dem wahlfreien Lateinunterricht der drei oberen Klassen mit Erfolg teilgenommen haben, 
ist auf Ansuchen eine besondere Bescheinigung darüber zu erteilen. 
§ 3. 
Für die sechsklassigen Realschulen gilt folgender Lehrplan: 
Kurs ! (Klasse 5) und Kurs II (Klasse 4): Formenlehre und das Nötigste aus der 
Syntax. 
Kurs III (Klasse Unter 3) und Kurs IV (Klasse Ober 3 und Unter 2): 
u. Grammatik: Wiederholung der Formenlehre. Hauptregeln der Syntax. 
b. Lektüre: Kurs III: Ein Buch aus Caesars Bellum Galliceum; Kurs IV: Weitere
	        
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