Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

XILII. 
Vermögensnachweisung 
für den Schluß des Geschäftsjahrs 19 
I. Eigenes Vermögen der Kasse (einschließlich der Rücklage). 
A. Aktiva: 
555 
Muster 2. 
Betrag 
4 - 
  
  
1. Kassenbestand: 
a. bei der Zentralell 2 
b. bei den Verwaltungsstellen 
2. Hypothekeon 
3. Wertpapiere i)j. . 
4. Guthaben bei Bankhäusern, Sparkassen u. s. 5. 
5. Grundbesi#z9)))) 
6. Gerätee ... 
7. Sonstige Forderungen: 
daddd. * 
b. » 
c............ » 
im ganzen 
PnB. Passiva: 
1. Darlehen und Vorschüffsfsfsee ... 
2. Unberichtigt gebliebene Ersatzforderungen für Krankennnterstützungen. 
3. Sonstige Forderungen: 
aà. & 
o. » 
c............. « 
(1........................ » 
im ganzen 
. Aktiva 
Ülberschuß der Passiv 
Nach dem vorjährigen Abschluß betrug der Überschuß der Aktiva 
Passiva 
Lunahe des Vermögennsss 
  
1) Werlpapiere sind zum Anschaffungspreis einzustellen. Falls ihr Kurswert am Schlusse des Geschäftsjahrs niedriger 
als der Anschaffungspreis ist, ist der Kurswert anmerkungsweise anzugeben. 
2) Abschreibungen sind anmerkungsweise anzugeben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.