40 J.
3.
Zeugnis.
Dem Andreas Güller von Oberrotweil ist für das durch den Brand vom 30. September 1914
teilweise beschädigte Wohn= und Wirtschaftsgebäude Haus Nr. 42 durch Entscheidung Großherzoglichen
Verwaltungsrats der Gebäudeversicherungsanstalt vom 8. Oktober 1914 Nr. 6 388 eine von der Ge-
bäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 2534 / festgesetzt worden. Güller hat mit
der Wiederherstellung der beschädigten Teile des Gebäudes begonnen und darauf bis jetzt die Summe
von 1 600 . verwendet, was zum Zwecke der Auszahlung der ersten Hälfte der Entschädigung mit dem
Anfügen beurkundet wird, daß der unterzeichnete Ortsbauschätzer bei der Wiederherstellung in keiner
Weise beteiligt ist.
Oberrotweil, den 6. Mai 1915.
Der Ortsbauschätzer:
N. N.
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Breisach mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der ersten
Hälfte der Brandentschädigung an den Beschädigten veranlassen zu wollen.
Oberrotweil, den 6. Mai 1915.
Der Bürgermeister:
N. J.
N. J., Ratschreiber.
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Zeugnis.
Dem Andreas Güller in Oberrotweil ist für das durch den Brand vom 30. September 1914
teilweise beschädigte Wohn- und Wirtschaftsgebäude Haus Nr. 42 durch Entscheidung Großherzoglichen
Verwaltungsrats der Gebäudeversicherungranstalt vom 8. Oktober 1914 Nr. 6388 eine von der Ge-
bäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 2534 /1 festgesetzt worden. Karl Müller in
Oberrotweil, welcher das vorbezeichnete Anwesen mit der darauf haftenden Brandentschädigung zu Eigen-
tum erworben hat, hat die beschädigten Teile des Gebäudes nach ihrem früheren Bestande wieder-
hergestellt und darauf die Summe von 3200 verwendet, was mit dem Anfügen beurkundet wird,
daß der unterzeichnete Bezirksbauschätzer bei dieser Wiederherstellung in keiner Weise beteiligt ist.
Oberrotweil, den 30. August 1915.
Der Bezirksbauschätzer:
N. N.
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Breisach mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der Brand-
entschädigung an Karl Müller veranlassen zu wollen.
Oberrotweil, den 31. August 1915.
Der Bürgermeister:
N. N.
N. N., Ratschreiber.