J. 45
Anlage VII
(Zu § 57).
Albtretungs-Arkunde.
Geschehen zu Rußheim, den 4. Mai 1913.
Vor dem unterzeichneten Bürgermeister erscheinen heute Jakob Werner von hier, welchem für
die an seinem Brauereigebäude Haus Nr. 100 Buchstabe b durch den Brand am 11. November 1912
verursachte Beschädigung (für das durch den Brand am 11. November 1912 zerstörte Wohn= und
Okonomiegebäude) von Großherzoglichem Verwaltungsrat der Gebäudeversicherungsanstalt mit Ent-
scheidung vom 25. Januar 1913 Nr. 7 450 eine von der Gebäudeversicherungsanstalt zu zahlende Ent-
schädigung von 6 000 K zugesprochen worden ist, und Friedrich Hartmann von hier.
Ersterer erklärt: Friedrich Hartmann hat mir zum Beginne meines Neubaues einen baren
Vorschuß von 1000 . gegeben (für 1 000 % Bauholz geliefert u. s. w.).
Ich trete ihm dafür gemäß § 46 des Gebäudeversicherungsgesetzes von der mir gebührenden Brand-
entschädigung den Betrag von eintausend Mark ab und bitte, diese Summe bei Zahlung der ersten
(zweiten) Hälfte der Entschädigung statt an mich an Friedrich Hartmann abzutragen.
Jakob Werner.
Friedrich Hartmann.
Vorstehende Verhandlung wird mit dem Anfügen beurkundet, daß man sich von der Richtigkeit des
Vorschusses (der geschehenen Holzlieferung) überzeugt hat.
Der Bürgermeister:
(Siegel.) N. N.