Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

636 L. 
Muster III. 
Zu tz ll. 
Hauptschülerliste Nr. 
  
Nr. Baden, den 19 
Das Wolkschulrektorat Baden 
an die Ortsschulbehörde in 
D Schüler 
  
welche am aus Klasse 
( Schuljahr) — der hiesigen Volksschule (Schulabteilung ) — des hiesigen 
Gymnasiums — der hiesigen Höheren Mädchenschule — austrat, wird hiermit dorthin überwiesen. 
Geburtsort: 
Geburtszeit: 
Religionsbekenntnis: 
Erstmalige Aufnahme in die Volksschule: 
Bisheriger Schulbesuch: 
Schulzeugnis über Betragen, Fleiß und Leistungen wurde de Schüler beim Abgang ansgehändigt. 
Veranutwortlich für den Schulbesuch dortselbst ist: 
(Name, Stand und Wohnung der Eltern oder deren Stellvertreter.) 
D Schüler soll in — die dortige Volksschule — das dortige Gymnasium — die dortige 
Höhere Mädchenschule — die Lehr= und Erziehungsanstalt von — eintreten. 
Der Klassenlehrer: Das Volksschulrektorat:
	        
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