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Der zulässige höchste Druck, mit dem Behälter für verdichtete Gase in den Verkehr
gebracht werden dürfen, beträgt bei 155, C.:
für gasförmige Kohlensfäuree 20 Atmosphären Überdruck,
für gelöstes und in porösen Massen ausgesaugte
Azetylen 15 » »
für verdichtetes Azetylen .. 2 » »
für Mischgas von Azetylen und Fettgas .10 » »
furFettqas.. .25
für Sauerstoff, Wasserstoff l(uch mit Methau ge-
mischt als Vulkangas), die sogenannten Edelgase
(Argon, Metargon, Tenon, Krypton, Neon,
Helium), rein oder in Mischungen unter fich
sowie mit Sauerstoff oder Stickstoff, ferner
Grubengas, Leuchtgas, Kohlenoxyd, Vassergus,
Stickstoff und Preßluft 200
für alle anderen Gese .... 1
» «
Vor jeder Neufüllung von Behältern sind etwa angesammelte Flüssigkeiten und Ver—
unreinigungen durch ffnen der Ventile bei geeigneter Lage des Behälters auszublasen.
Das Leergewicht der Behälter ist vor jeder Wiederholung der amtlichen Prüfung von der
Fabrik, in der sie erfolgt, festzustellen. Werden zwischen den alten Angaben und den neu
ermittelten Leergewichten bemerkenswerte Unterschiede festgestellt, die durch Reinigung des
Behälters nicht beseitigt werden können, so sind die Behälter vor der Neufüllung dem Sach-
verständigen zur erneuten Feststellung des Leergewichts, etwaiger Abnutzungen und der zu-
lässigen Füllung vorzulegen. Eine gründliche Reinigung des Innern ist auch dann stets
auszuführen, wenn sich beim Schütteln der leeren Behälter die Anwesenheit von festen Be-
standteilen bemerkbar macht, namentlich bei Flaschen für brennbare und für oxydierende Gase.
Behälter für Azetylenlösungen müssen mit feinporiger gleichmäßig verteilter Masse ganz
ausgefüllt sein. Es darf nur soviel von dem Lösungsmittel (z. B. Azeton) eingefüllt werden,
daß sich die durch Aufnahme des Ajzetylens und durch Steigerung der Außentemperatur auf
40 (. eintretende Volumenvergrößerung gefahrlos vollziehen kann. Hierbei darf der innere
Überdruck 25 Atmosphären nicht überschreiten.
Flaschen für verflüssigte Gase sind während ihrer Füllung zu verwiegen und zur Fest-
stellung etwaiger Überfüllungen einer nachfolgenden Kontrollwägung zu unterziehen.
87.
Jeder neue, für verflüssigte oder verdichtete Gase bestimmte, geschlossene Behälter ist, bevor Erste und
wiederholte
er in den W gebracht werden darf, von einem Sachverständigen (8 12) einer Prüfung Duuchproben
mit Wasserdruck zu unterwerfen. der Behälter.