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Nr. 40
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—:
Sl#g-
Nr.
Name und Bedeutung
des Signals.
Art und Weise
der Signalisierung.
Beantwortung des
Signals.
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Anhaltendes Läuten mit der
Nebelglocke mit entsprechenden
Zwischenpausen. Diese Signa-
lisierung hat sofort beim Wahr-
nehmen von Nebelsignalen der
Schiffe zu beginnen und ist
bis zur Einfahrt derselben
fortzusetzen.
Nebelsignal
der Damnpfschifflandestellen
für fahrplanmäßig verkeh-
rende oder vorher angemeldete
Schiffe.
Anfahrtsignal
ist von den Dampfschiffen zu
geben, sobald die Nebelglocke
einer anzulaufenden Dampfer-
station vernommen wird, und
zwar so lange, bis das Glocken-
signal zur Anfahrt vom
Dampfschiff aus gegeben wird
61 13, Ziffer 14).
Drei langgezogene Pfiffe in
gleichen Zwischenpausen.
II. Manöversignale.
Wird von den Damnpfschiffen
mit dem Anfahrtsignal beant-
wortet (8 13, Ziffer 1).
Sind von den Dampfschiffen stets mit der einfachen Dampfpfeife zu geben.
9 Überholungs= und Ausweich-
eines Dampfschiffes, welches
#im Rhein einem anderen
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ssgimi
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Damyppfschiff vorfahren oder
an einem entgegenkommenden
Schiff links vorbeifahren will
(§ 12, Ziffer 4 und 5,
auch Ziffer 7).
Drei kurze Pfiffe.
Ist von dem anderen Dampf-
schiffe mit dem gleichen Signal
zu beantworten.