Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

Nr. 40 
131 
  
Sig- 
nal 
Nr. 
Name und Bedeutung 
des Signals. 
  
1! Art und Weise 
der Signalisierung. 
Beantwortung des 
Signals. 
  
eines Dampfschiffes oder 
Nacht einem anderen Schiff 
vorfahren will 
(6 11, Ziffer 8). 
  
Durchfahrtsignal für Fahrten 
unter Brücken. 
Durch dasselbe verlangt ein 
zu Tal fahrendes Schiff, daß 
ihm die Durchfahrt unter der 
Brücke freigelassen werde 
1 
S 
S 
Lla Kursänderungesignal. 
Ich richte meinen Kurs nach 
rechts (§ 11, Ziffer 9). 
  
10 Überholungssignal bei Nacht 
Motorschiffes, welches bei 
(6 12, Ziffer 12). 
U##OD 
Füuf kurze Pfiffe mit der 
Damppfpfeife beziehungsweise 
fünf kurze Töne mit dem 
Nebelhorn. 
  
Ein langer Pfiff mit der 
Dampfpfeife oder Luftpfeife 
beziehungsweise langer Ton 
mit dem Nebelhorn. 
v 
Ein kurzer Pfiff. 
  
  
11b Kursänderungssignal. 
Ich richte meinen Kurs nach 
links (§ 11, Ziffer 9). 
0 
Zwei kurze Pfiffe. 
—— 1 
  
1c 
Kursänderungssignale. 
Ich stoppe oder ich gehe zurück 
(§ 11, Ziffer 9). 
  
  
O 
Ein langer, ein kurzer und 
ein langer Pfiff. 
  
  
114 
Kurssignal. 
Ich behalte meinen Kurs bei. 
(§ 11, Ziffer 9). 
  
  
Ein mindestens 8 Sekunden 
sichtigten 
  
  
langer Pfiff. 1 
Auf Schiffen, welche kein Heck- 
licht führen, ist am Heck (an 
der Wanne) ein weißes Licht 
hin und her zu schwenken. 
Dieses Signal ist auch schon 
zu geben, wenn das vordere 
Schiff das überholende Schiff 
früher wahrnimmt 
(§ 10, Ziffer 5). 
Ist von dem angerufenen 
Damnpfschiff unbedingt zu be- 
antworten und zwar durch das- 
jenige Kursänderungssignal, 
welches dem von ihm beab- 
Ausweichmanöver 
entspricht. Will das angerufene 
Schiff seinen Kurs nicht ändern, 
sondern geradeaus gehen, so 
hat es diese Absicht durch das 
Signal 11d bekannt zu geben. 
 
	        
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