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2. Wird nicht binnen einer Woche nach der Zustellung des Zahlungsbefehls vom Schuldner
Widerspruch erhoben, so hat der Rechner bei der Behörde, welche den Zahlungsbefehl erlassen
hat, seine Vollstreckbarkeitserklärung (Vollstreckungsbefehl) zu beantragen.
3. Erhebt der Schuldner rechtzeitig Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl oder Einspruch
gegen den Vollstreckungsbefehl, so ist hiervon dem Gemeinderat (Stadtrat) zur weiteren Be-
schlußfassung Anzeige zu erstatten.
I.
Vollstreckungsantrag.
§ 22.
1. Die Anordnung der Zwangsvollstreckung ist vom Rechner zu beantragen:
1 wenn in bewegliche körperliche Sachen oder in Forderungen und andere Vermögens
rechte vollstreckt werden soll:
u. in Gemeinden von 4000 und weniger Einwohnern für Forderungen bis zum
Betrag von 300 einschließlich, in größeren Gemeinden für Forderungen bis
zum Betrag vun 1000 einschließlich bei dem Bürgermeister der forderungs-
berechtigten Gemeinde, im Falle des § 9 Ziffer 1 jedoch nur, wenn die Ent-
scheidung oder Verfügung, im Falle des § 9 Zisser 3 nur, wenn der Voll-
streckungsbefehl von ihm erlassen ist,
für die übrigen Forderungen bei dem der forderungsberechtigten Gemeinde
vorgesetzten Bezirksamt,
II. wenn in Grundstücke vollstreckt werden soll, ohne Rücksicht auf den Betrag der
Forderung bei dem der forderungsberechtigten Gemeinde vorgesetzten Bezirksamt.
2. Bleibt die Beitreibung einer vom Bürgermeister erkannten Geldstrafe durch Voll-
streckung in bewegliche körperliche Sachen erfolglos, so hat der Bürgermeister alsbald
die stellvertretende Haftstrafe zu vollziehen. Ist eine solche nicht schon in der Straf-
verfügung ausgesprochen, so ist sie durch nachträgliche Strafverfügung festzusetzen.
3. Wegen Forderungen der in § 9 Ziffer 2 bezeichneten Art sind die Vollstreckungs-
anträge durch Einreichung von Vollstreckungslisten nach Muster D, welchen die Be-
urkundung über die erfolgte Mahnung oder öffentliche Zahlungsaufforderung beizu
fügen ist, zu stellen. Für jeden Schuldner ist eine besondere Fertigung des ihn
betreffenden Teils der Vollstreckungsliste anzuschließen. Im Falle des § 19 ist in der
Mahnliste kurz zu beurkunden, warum die Mahnung unterblieben ist.
4. Wegen Forderungen nach 8 2l ist der Antrag auf Anordnung der Zwangevollstreckung
in bewegliche körperliche Sachen oder Forderungen und andere Vermögensrechte mit
dem Antrag auf Erlassung des Vollstreckungsbefehls zu verbinden.
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Anordnung und Vollzug der Vollstreckung.
8 23.
Dem in Ordnung befundenen Antrag auf Anordnung der Zwangsvollstreckung in
bewegliche körperliche Suchen ist durch Erlassung der Vollstreckungsanordnung zu entsprechen.