Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

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Seite 
Schlachtverbot für Milchkhttttttttte . . 371 
(Berichtigung hierzu Seite 378.) 
— für trächtige Kühe, Rinder und Sauen. 253 
Schlachtvieh, die Preisfeststellung beim Markhandel mit solhen 327 
Schlachtvieh- und Fleischbeschanun... . 25 
Schmuckgegenstände aus kupfernen Führungsbändern von Artilleriegeschossen, das Verbot der 
Herstellung von solchen.. 94 
Schokolade und Süßigkeiten, Herstellung solcher.... 341 
Schriften, siehe Flugschriften. 
Schulen, Anderung des § 5 der Schulordnung für die Volksschulen vom 12. Dezember 1913 11 
Schulordnung für die Volksschulen, Anderung des § 5 derselben vom 12. Dezember 1913 11 
Schwefelwirtschaft, private.... .. 325 
Schweine, das Schlachten von solchen und von Kälbern.. 11 
— trächtige Kühe und Rinder, Schlachtverbot für solhhe 253 
— die Regelung der Preise für Schlachtschweine.. 308 
— die Vornahme von Zwischenzählungen dersellen 57 
Schweinefleisch, die Regelung der Preise für solches. 308 
Schweiz, Einfuhr von Tieren dorther 283. 343 
Schweizerischer Grenzverkehr, Bestimmungen über den badisch-schweizerischen Grenz- 
verkersnsssn 17. 81 
— — Bestimmungen für den deutsch-österreichisch-schweizerischen 
Grenzverkehr mit Ausnahme der elsässisch-schweizerischen 
Grenze..................... 9 
— — Bestimmungen für den deutsch-schweizerischen Grenzverkehr 
EEEIIEIIIIIIEIIIIXIE 
Seuchen, Bekämpfung der Geflügelchottten 64 
Sicherstellung von Fleischvorrühäänn:n . . . .. 29 
— ———.——-—xb) 150 
Signaleinrichtungen, Verbot der Benutzung von Lichtsignalen und anderen derartigen Ver- 
ständigungsmitee 27 
Staaten, feindliche, Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen solcher 281 
Staatsbedarf, außerordentlicher, die Deckung des aus Anlaß des Krieges entstehenden außer- 
ordentlichen Staatsbedafssss 31 
Staatshaushaltsetat für die Jahre 1916 und 1917, Feststellung desselbkernrn 345 
Ständige Bezüge der Beamten und der Hinterbliebenen von Beamten, die ständische Zustimmung 
zu dem provisorischen Gesetze vom 12. August 1914 über die Zahlung derselben 42 
Stärkefabrikation, siehe Kartoffelstärkefabrikation. 
Stellenvermittlergesetz, Vollzug desselbbr 117. 377
	        
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