— JI
Seite
Schlachtverbot für Milchkhttttttttte . . 371
(Berichtigung hierzu Seite 378.)
— für trächtige Kühe, Rinder und Sauen. 253
Schlachtvieh, die Preisfeststellung beim Markhandel mit solhen 327
Schlachtvieh- und Fleischbeschanun... . 25
Schmuckgegenstände aus kupfernen Führungsbändern von Artilleriegeschossen, das Verbot der
Herstellung von solchen.. 94
Schokolade und Süßigkeiten, Herstellung solcher.... 341
Schriften, siehe Flugschriften.
Schulen, Anderung des § 5 der Schulordnung für die Volksschulen vom 12. Dezember 1913 11
Schulordnung für die Volksschulen, Anderung des § 5 derselben vom 12. Dezember 1913 11
Schwefelwirtschaft, private.... .. 325
Schweine, das Schlachten von solchen und von Kälbern.. 11
— trächtige Kühe und Rinder, Schlachtverbot für solhhe 253
— die Regelung der Preise für Schlachtschweine.. 308
— die Vornahme von Zwischenzählungen dersellen 57
Schweinefleisch, die Regelung der Preise für solches. 308
Schweiz, Einfuhr von Tieren dorther 283. 343
Schweizerischer Grenzverkehr, Bestimmungen über den badisch-schweizerischen Grenz-
verkersnsssn 17. 81
— — Bestimmungen für den deutsch-österreichisch-schweizerischen
Grenzverkehr mit Ausnahme der elsässisch-schweizerischen
Grenze..................... 9
— — Bestimmungen für den deutsch-schweizerischen Grenzverkehr
EEEIIEIIIIIIEIIIIXIE
Seuchen, Bekämpfung der Geflügelchottten 64
Sicherstellung von Fleischvorrühäänn:n . . . .. 29
— ———.——-—xb) 150
Signaleinrichtungen, Verbot der Benutzung von Lichtsignalen und anderen derartigen Ver-
ständigungsmitee 27
Staaten, feindliche, Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen solcher 281
Staatsbedarf, außerordentlicher, die Deckung des aus Anlaß des Krieges entstehenden außer-
ordentlichen Staatsbedafssss 31
Staatshaushaltsetat für die Jahre 1916 und 1917, Feststellung desselbkernrn 345
Ständige Bezüge der Beamten und der Hinterbliebenen von Beamten, die ständische Zustimmung
zu dem provisorischen Gesetze vom 12. August 1914 über die Zahlung derselben 42
Stärkefabrikation, siehe Kartoffelstärkefabrikation.
Stellenvermittlergesetz, Vollzug desselbbr 117. 377