Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

Nr. 53 231 
Muster 9. 
Für 19 
Forstamt 
wald von 
Holzbodenfläche in ha: 
Hiebsnachweisung ####l 
  
  
(einschließlich der Nebennutzungen) inmé¾H wald 
i - -. . 
*lin *ha Bemerkungen (Erlasse) 
  
Nutzungs-Hat nach dem Haupt- 
buch 
Nutzungs- Soll ½0 dem bieis 
plan. .... 
Erhohungen...........7. 
* i 
TUber-«·Unternntznng.. 
Geordneter Hiebssatz 
Kutzungs-Soll für 19 ..... 
  
  
  
  
) Das Nichtzutressende ist zu streichen. 
Aumerkung: Für Mittel und Niederwaldungen wird nach der Fläche abgerechnet; am Schlusse ist das mutmastliche 
Massenergebnis des nächstjüährigen Schlages beizusetzen. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1015. 59
	        
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