Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

Nr 6 19 
Auf der deutschen Seite werden die Passierscheine für den kleinen Grenzverkehr mit dem 
Kanton Basel vom Abschnittskommandeur des Abschnitts ! Lörrach ausgestellt. 
Der Oberleitung bleibt vorbehalten, Passierscheine für die Passierstellen an der ganzen 
Linie der Grenzsperre von Fall zu Fall auszugeben. 
IV. 
Zur Erleichterung des Verkehrs der im Gebiet des sogenannten kleinen Grenzverkehrs 
(15 km diesseits und jenseits der Grenze) wohnenden Deutschen und Schweizer wird diesen 
Personen, sofern sie der Grenzwache persönlich bekannt sind, gestattet, ohne Reisepaß die Grenze 
au allen Übergangsstellen zu überschreiten. Nur müssen die in der Schweiz wohnenden 
Deutschen einen behördlichen Auszug aus ihrer Niederlassungsbewilligung, Schweizer einen 
behördlichen Auszug aus ihrem Heimatschein vorzeigen. Alle badischen Gemeinden außerhalb 
der Sperrlinie genießen die Vorteile des kleinen Grenzverkehrs. Außer den 141 Hauptstellen 
sind 31 Nebenstellen errichtet. Diese sind: 
Weil--Friedlingen, 
Weil Riehen, 
Inzlingen— Niehen, 
Grenzach—Grenzacher Horn, 
Rheinfelden, 
;. Kraftwerk bei Rheinfelden, 
. Kleinlaufenburg, 
Fährhaus bei Waldshut, 
Rheinheim — Zurzach, 
10. Rötteln, 
11. Günzgen, 
12. Bühl, 
13. Stühlingen, 
14. Neuhaus, 
15. Thengenstadt Süd (Weggablung mittlere Mühle), 
16. Büßlingen Hofen, 
17. Schlatt am Randen, 
18. Ebringen-—West, 
19. Biethingen—Bahnhof, 
20. Biethingen—Dorf, 
21. Gottmadingen S. O., 
22. Arlen, 
23. Worblingen, 
24. Bohlingen, 
25. Moos, 
26. Dampfbootstelle in Reichenau, 
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— 1— 
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