Nr. 16 “
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 6. März 1915.
Inhalt.
Bekanntmachung: des Ministeriums der Finanzen: die Besetzung der mittleren, Ranzlei= und Unlerbeamten-
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden und bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des
Anstellungsscheins betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 24. Februar 1915.)
Die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden
und bei den Kommunalbehörden ufsw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins
betreffend.
Nachstehend bringen wir unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums
des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten vom 8. August 1907
(Gesetzes= und Verordnungsblatt Nr. XXVI Seite 323 ff.) und des Großherzoglichen Mini-
steriums des Innern vom 2. August 1907 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Nr. XXVI
Seite 360) die durch den Bundesrat seither beschlossenen Anderungen und Ergänzungen der
Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militär-
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins zur öffentlichen Kenntnis.
Karlsruhe, den 24. Februar 1915.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Rheinboldt. Retti
Rettinger.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1915. 16