Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe. 
(Bundesstaat) 
(Provi 
nz) 
Machweisung 
Anlage J. 
  
einer offenen, den Militäranwärtern (Inhabern des Anstellungsscheins)“) vorbehaltenen 
Stelle. 
  
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Die Stelle wird frei 
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Anforderungen, die Dauer Betrag der · Angabe, 
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Die An- 
  
  
  
Bewer- 
bungs-= 
gesuche 
sind zu 
richten 
an 
Etwaige Bemer- 
kungen, z. B. über 
Anrechnung von 
Militärdienstzeit 
bei der Anstellung 
und bei der 
Pensionierung usw. 
  
  
J., den 
Anmerkung. 
  
  
  
  
  
  
  
ten 19 (Behörde) 
*) Die Rückseite der Nachweisung (halber oder ganzer Bogen) ist nicht zu benutzen. 
  
  
  
(Unterschrift) 
Nr. 16 
Die in Klammern gesetzten Worte sind zu streichen, wenn die Stelle den Inhabern des Anstellungsscheins nicht zugängig ist.
	        
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