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Begzeichnung der Stellen · Angaben
7 d die nur im Die den Anforderungen, die an den —
Iimmmittelbar Wege des Fwerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des d Bemerkungen
Shmit Militär- Aufrückens sind zu richten sind d Ausbildungs rückens
anwärternuf usw. zu an beizufügen und Rusbildungsgang in höhere
besent werden erreichen * Stellen
können sind s
1 2 3 I 4 5 6 7 8
Noch: Ministerium des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen. (Mittlere Beamte.)
L Bureaube= wie lfd.
amteim Be- Nr. Le.
zirksdienst
(Justizsekre=
täre, Expe-
ditoren und
Negistra-
toren
a. bei Land-
und Amts-
gerichten,
D.. bei
Sptaats-
anwalt=
schaften,
. bei No-
tarialen,
d. bei Straf=
anstaltsdi-
rektionen).
2a] Nichtetat- wie Ifd. Nr. la.. Vorbem. 3. s. Vorbem. 1. Nach Ab- Das Justiz-
mäßige Nachweis Gute Volksschulbildung; deut:' enung derministerium
Vurcau- über dic er-sliche und geläufige Handschrift Gerichts= gibt zu Anfang
gehilfen langte Schul-Alter nicht über 35 Jahre. schreiber= jedes Jahres
a. bei Ge- bildung; Bestehen der Gerichtsschreiber-(Sekretär-)üm Justizmini-
richten, unter Be= sehilfen= (Assistenten-) Prüfung. Prüfung") sterialblatt be-
b. bei Staats- nutzung des Der Prüfung geht ein einjähriger, in die kannt, ob und
anwalt= vorgeschrie= bei Justizbehörden (Amtsgerichten Stellen lfd. wann in dem
schaften, benen Vor= und Notariaten)abzuleistender VorNNr. Ia betreffenden.
. bei Notari- drucks.) bereitungsdienst voraus. In der bis 0.Jahre Anwär-
aten, ausgestell= Ausbildung genügend vorgeschrit- ter zugelassen
d. bei Straf- tes Zeug= tene Anwärter können, wenn sich werden. Eine
anstalts- nis des zu- Gelegenheit dazu bietet, im Gerichts- Vormerkung
direktionen. ständigen Jschreiberei- oder Bureaudienst gegen von Meldun-
Militär--= Vergütung beschäftigt werden. Cnt- gen, die wegen
oder Be= lassung aus dem Vorbereitungs- Erschöpfung
zirksarztes dienst erfolgt, wenn sich ergibt, daß der zulässigen
über die der Bewerber nicht ausreichend be- Zahl in einem
körperliche fähigt ist (§ 22ff. der Ausführungs- Jahr nicht
Rüstigkeit bestimmungen vom 20. Juli 1914 berücksichtigt
und Ge- zur Gerichtsschreibereiordnung vom werden können,
sundheit:. Juli 1914 — JM#l. 111). für ein folgen-
Geburts- des Jahr findet
urkunde. nicht statt.