Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— Nr. 40 — 121 
Begzeichnung der Stellen · Angaben 
7 d die nur im Die den Anforderungen, die an den — 
Iimmmittelbar Wege des Fwerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des d Bemerkungen 
Shmit Militär- Aufrückens sind zu richten sind d Ausbildungs rückens 
anwärternuf usw. zu an beizufügen und Rusbildungsgang in höhere 
besent werden erreichen * Stellen 
können sind s 
1 2 3 I 4 5 6 7 8 
Noch: Ministerium des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen. (Mittlere Beamte.) 
L Bureaube= wie lfd. 
amteim Be- Nr. Le. 
zirksdienst 
(Justizsekre= 
täre, Expe- 
ditoren und 
Negistra- 
toren 
a. bei Land- 
und Amts- 
gerichten, 
D.. bei 
Sptaats- 
anwalt= 
schaften, 
. bei No- 
tarialen, 
d. bei Straf= 
anstaltsdi- 
rektionen). 
2a] Nichtetat- wie Ifd. Nr. la.. Vorbem. 3. s. Vorbem. 1. Nach Ab- Das Justiz- 
mäßige Nachweis Gute Volksschulbildung; deut:' enung derministerium 
Vurcau- über dic er-sliche und geläufige Handschrift Gerichts= gibt zu Anfang 
gehilfen langte Schul-Alter nicht über 35 Jahre. schreiber= jedes Jahres 
a. bei Ge- bildung; Bestehen der Gerichtsschreiber-(Sekretär-)üm Justizmini- 
richten, unter Be= sehilfen= (Assistenten-) Prüfung. Prüfung") sterialblatt be- 
b. bei Staats- nutzung des Der Prüfung geht ein einjähriger, in die kannt, ob und 
anwalt= vorgeschrie= bei Justizbehörden (Amtsgerichten Stellen lfd. wann in dem 
schaften, benen Vor= und Notariaten)abzuleistender VorNNr. Ia betreffenden. 
. bei Notari- drucks.) bereitungsdienst voraus. In der bis 0.Jahre Anwär- 
aten, ausgestell= Ausbildung genügend vorgeschrit- ter zugelassen 
d. bei Straf- tes Zeug= tene Anwärter können, wenn sich werden. Eine 
anstalts- nis des zu- Gelegenheit dazu bietet, im Gerichts- Vormerkung 
direktionen. ständigen Jschreiberei- oder Bureaudienst gegen von Meldun- 
Militär--= Vergütung beschäftigt werden. Cnt- gen, die wegen 
oder Be= lassung aus dem Vorbereitungs- Erschöpfung 
zirksarztes dienst erfolgt, wenn sich ergibt, daß der zulässigen 
über die der Bewerber nicht ausreichend be- Zahl in einem 
körperliche fähigt ist (&#§ 22ff. der Ausführungs- Jahr nicht 
Rüstigkeit bestimmungen vom 20. Juli 1914 berücksichtigt 
und Ge- zur Gerichtsschreibereiordnung vom werden können, 
sundheit:. Juli 1914 — JM#l. 111). für ein folgen- 
Geburts- des Jahr findet 
urkunde. nicht statt.
	        
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