Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

Nr. 
40 
  
Bezeichnung der Stellen 
  
  
  
  
Angaben 
  
  
  
  
  
  
  
7 die die nur im Die Den Anforderungen, die an den über die 
— di die nur im VW " " Möglichkeit 
unmittelbar Wege des Vewerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind rückend 
anwärternuso! Usw. iu an beizuiigen und Ausbildungsgang in höhere 
belsetzt werden erreichen 7 Stellen 
können lind — . — — 
1 2 3 4 5 6 7 8 
Noch: Ministerium des Großherzoglichen Hauses, der Instiz und des Auswärtigen. (Mittlere Beamte.) 
2b 
Grund ihrer 
Befähigung, 
ihres Dienst- 
eifers, ihrer 
Leistungen und 
ihrer Führung 
von der vorge- 
setzten Dienst- 
behörde aus- 
drücklich 
bezeugt wird, 
daß sie hierzu 
für voll ge- 
eignet 
befunden sind. 
Beamte, welche 
das 10.Lebens- 
jahr über- 
schritten haben, 
werden in der 
Regel nicht 
mehr zum Vor- 
bereitungs= 
dienst zugelas- 
sen. Die wegen 
der Zulassung 
zur Vorberei- 
tung, wegen 
der ganzen 
oder teilweisen 
Anrechnung 
der im Vor- 
bereitungs- 
dienst für die 
Gerichts- 
schreibergehil- 
f#en (Assisten- 
ten-) Prufung 
und im 
Gerichts- 
schreiberei= 
oder Bureau= 
dienst zuge- 
brachten Zeit, 
  
  
wegen der
	        
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