124 — Nr. 40 —
Bezeichnung der Stellen Die Den Angahen
8— D . tcr
»z- die die nur im Anforderungen, die an den Möglichke
ammittelbar Wege des ewerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
mmit Militär= Aufrückens sind zu richten sind . rückens
anwärternusw. usw. zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höhere
besetzt werden erreichen zulug Stellen
lönnen sind
1 2 3 4 5 6 7 8
2b
à
Nichtetat-
mäßige
Gerichts-
vollzieher.
Noch: Ministerium
des Großbherzogl
wie lfd.
Nr. la.
s. Vorbem.3.
Nachweis
über die
erlangte
Schul-
bildung
und aus-
führliches
Zeugnis
des zu-
ichen Hauses, der Instiz und des Auswärtigen.
s. Vorbem. 4.
Alter nicht unter 25 und nicht
über 35 Jahre; vollständige
körperliche Rüstigkeit; gute Volks-
schulbildung; deutliche und geläufige
Handschrift.
Bestehen der Gerichtsvollzieher=
prüfung. Der Prufung geht ein
mindestens achtmonatiger Vorberei-
tungsdienst voraus, während dessen
(Mittlere Beamte.)
In die
Stellen
ljd. Nr. 30.
Überweisung
zum Vor-
bereitungs-
dienst und
wegen eines
Widerrufs
erforderlichen
Anordnungen
sowie die
näheren
Bestimmungen
über die
Beschäftigung
der Beamten
während der
gesamten Vor-
bereitungszeit
trifft das
Justizministe=
rium (§88 2 ff.
der Gerichts-
schreiberei=
ordnung vom
18. Juli 1911.—
GVBl. 252 —
und g 3l, 32
der Aus-
führungs-
bestimmungen
hierzu vom
W. Juli 1911
3.März 1910
lll
I##. 3.
Sämtliche
Stellen sind
den Militär=
anwärtern
vorbehalten.
Gesuche um
Zulassung zum
Vorbereitungs-=
dienst sind all-
jährlich im