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5§8ezeeichnung der Stellen den ngaben
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di die nur im BewerbungenGesuchen Anforderungen, die an den rninl.
aumittelbar Wendes * *m Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
wmit Militär= Aufruckens sind zu richten sind Alnele: rückens.
sanwärternusw. ufw. zu an beizufuigen und Ausbildungsgang in höhere
besetzl werden erreichen "-- Siellen
.“küönnen sind 4“½ l
2 3 l 5 6 7 8
b. bei Ge-
richten,
c. bei Staats:
anwalt-
schaften,
d. bei Nota-
riaten,
. bei Straf-
anstalts:
direktionen.
Ranzjlei=
assistenten
bei den
unter 5a
genaunten
Stellen.
Noch: Ministerium des Großherzoglich
hen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen.
sagen
auch
nuhung
des vorge-
schriebenen
Vor-
dvgeude )
vom
stellies
Zeugnis
des iu-
Kändigen
Militär-
oder Be-
zirksarztes
über die
körperliche
Russtigkeit
und Ge-
sundheit.
zu schreiben, unter Umständen
Fertigkeit im Maschinen-=
schreiben (& 8 der Kanzleiordnung
I8. Februar 1915— JM. Bl. 21.
41.
(Kanzleibeamte.)
gehilfen=
Issisten-
ten.)
Prüfung
in die
Stelien
lip Nr. 2 1
u. 2b.
Nach Ab-
legung der
Gerichts-
schreiber-
gehilfen-
(Assisten=
ten)
Prüfung
in die
Stellen
Ifd. Nr. 2 à
und 2b.
kostenlos zu
beziehen.
Zu lfd. Nr. 53
u. öb Sp. 7,
*)] Kanzleige:
hilfen und
Kanzleiassi-
sienten lönnen,
sofern sie be-
sonders tüchtig
sind und sich
während einer
mindestens
dreijahrigen
Beschäftigung
im Kanzlei-
dienst bei
Justizbehörden
durchaus be-
währt haben,
zur Gerichts-
schreiberge-
bilfen-(Asi-
stenten: Prüf-
ung (ogl. lfd.
Nr. 2 aà Sp. 6)
zugelassen wer-
den. Anwärter,
welche das
35. Lebensjahr
überschritten
haben, werden
in der Regel zur
Prufung nicht
mehrzugelassen
(§8 22 ff. der
Ausführungs-
bestimmungen
vom 20. Juli
1911 zu der
Gerichis-
schreibereiord.
nung vom
18. Juli 1914
Ill Bl. 111.)