Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
128 Nr. 40 — 
Bheich dee Sleleetetlt6é !’1::;özë;. ) 
7- zeichnung der Stellen ri 
? die den Anforderungen, die an den in 
4 Anforderungen, die de 
- undteun pueen im Bewerbungen esuchen s———iee —s Moplihtei E nsnism ⅜ 
. .... l . . .. Bewerber gestellt werden, et Bemerlungen 
mmit Militär- küsaene sind zu richten sind »,.. , kukkcns 
Emnoärtcnnchuusw --. und Ausbildungsgang in höt 
. . an beizufügen u hoͤhere 
ZJ besett werden gen Steller 
- n 
1 2 Z 4 5 (i 7 8 
Noch: Ministerium des Großherioglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen. (Unterbeamte.) 
Unterbeamte. 
Ga Nichtetat: das Mini- s. Vor- s. Vorbem. l. In die 13u Sp. 5. 
mäßige Diener sterium des bem. 3. Für Heizer wird außerdem verrStellen Diese Vor- 
üb 
– 
-* 
  
und Heizer 
a. bei der Aus- 
wärtigen Ab- 
teilung des 
Ministeriums, 
b. bei der 
Justizabtei- 
lung des 
Ministeriums, 
. bei Ge- 
richten. 
d. bei Staats- 
anwaltschaften, 
C. bei Nota- 
riaten. 
. 
l 
iC·tat- 
"mäs1igc 
Diener und 
Heizer bei 
den unter 
lfd. Rr. Ga 
genannten 
Eitellen. 
l 
Nichtmu- 
mäßige Auf- 
seher bei den 
Gefännnissen. 
  
Gr. Hauses, 
der Justiz und 
des Auswär- 
ligen, zu à# 
Auswärtige 
Abteilung, 
zub ei Justiz- 
abteilung. 
die Direktionen 
der Zenlral- 
strajanstalten 
in Freiburg, 
Vruchsal und 
Mannheim. 
Unter Be- 
nugung des 
vorge- 
schriebenen 
Vor- 
drudes 
ausge- 
stelltes 
Zeugnis 
des zu- 
ständigen 
Militär= 
oder Be- 
zirksarztes 
über die 
körperliche 
Müstinkeit 
und CGe- 
sundheil. 
s. Vor- 
bem. 3. 
Unter Be- 
nutzung des 
vorge. 
schriebenen 
Vor- 
druckes ) 
ausge- 
sielltes 
Zeugnis 
des zu- 
  
ständigen 
  
langt: Grfahrung in der Bedienung 
und Instandhaltung der Zentral= 
beizung sowie Befähigung zur Be- 
sorgung von Ausbesserungen. 
s. Vorbem. 1. 
Alter nicht über 3i Zahre; gute 
Volksschulbildung. 
Ablegung einer Prufung) über 
die für den Aufsichtsdienst erforder- 
lichen Kenminisse, insbesondere ge- 
läufiges Lesen, Schreiben und Rech- 
nen sowie die Fähigkeit zur Be- 
sorgung der polizeilichen und ge- 
werblichen Geschäfte. 
lid. Nr. Gb. 
In die 
Stellen 
Ifd. Nr. vb. 
und die 
von da aus 
erreich- 
baren 
Stellen. 
  
  
drucke sind von 
der Druck- 
sachenverwal- 
tung des Justiz= 
ministeriums 
kostenlos zu 
beziehen. 
Die Stellen, in 
denen Beamie 
zu technischen 
Dienst- 
leistungen und 
zur Leitung 
oder Beauf- 
sichtigung 
handwerks- 
mäßiger Arbeit 
verwendet wer- 
den, sowie die 
Maschinisten-
	        
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