Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
130 Nr. 40 
Bezeichnung der Stellen Angaben 
E2 die die nur in Oie Den Anforderungen, die an den beri 
z die ie nur im gewerbunge Vesuche « —- Möglichteit 
mhumittelbar Wene des werhungen. Gesuchen Bewerber geslellt werden, de f Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind r*½* 7 rückens 
.— sanwärternusw. usw. zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höhere 
Hbesetzt werden erreichen u#sug Stellen 
W können sin E + 
1 2 s 3 4 5 6 l 7I 8 
  
  
  
  
  
Noch: Ministerium des Großherzoglichen Hauses, 
Oberauf- 
seher, Ober— 
wärter und 
obere Wirt= 
schafts- 
beamte bei 
den Ge- 
fängnissen. 
Maschi- 
nisten. 
  
Mittlere Beamte. 
Etat- 
"„ mäßige 
Bureau- 
beamte 
beim Mini- 
sterium im 
RKanzlei-, 
Erpeditur- 
und Regi- 
stratur- 
dienst und 
bei den 
Rreisschul- 
ämtern. 
Ctai- 
müßige 
Bureau- 
assistenten 
beim Mini- 
sterium, den 
Hochschulen 
und der 
Hof= und 
Landes- 
  
der Zusti; und des Auswärligen. 
  
Ministerium des Kullus und Unterrichts. 
das Mini- 
sterium des 
Multus und 
Unterrichts. 
wie vor. 
  
bibliothek. 
Die Stellen werden nur mit 
Beamten besetzt, die die vorge- 
schriebene Schulbildung sich er- 
worben, die vorgeschriebene Aus- 
bildungszeit zurückgelegt und die 
vorgeschriebene Fachprüfung im 
Bereiche der Ministerien der Zustiz 
oder des Innern bezw. der F 
nanzen bestanden haben. 
Siehe Vorbemerkung Ziffer 6 
wegen Nachsichtserteilung von dem 
Erfordernis der vorgeschriebenen 
Schulbildung. 
Die Stellen werden nur mit 
Bramten besetzt, die sich auf den 
unter lid. Nr. In, b genanmen 
Stellen bewähr haben und sich 
für die beireffenden Stellen eignen. 
  
  
(Unterbeamte.) 
In die 
Siellen lfd. 
Nr. 4 nach 
Masgabe 
der dienst- 
lichen Be- 
fähigung. 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.