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Bezeichnung der Stellen Angaben
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Noch: Ministerium des Großherzoglichen Hauses,
Oberauf-
seher, Ober—
wärter und
obere Wirt=
schafts-
beamte bei
den Ge-
fängnissen.
Maschi-
nisten.
Mittlere Beamte.
Etat-
"„ mäßige
Bureau-
beamte
beim Mini-
sterium im
RKanzlei-,
Erpeditur-
und Regi-
stratur-
dienst und
bei den
Rreisschul-
ämtern.
Ctai-
müßige
Bureau-
assistenten
beim Mini-
sterium, den
Hochschulen
und der
Hof= und
Landes-
der Zusti; und des Auswärligen.
Ministerium des Kullus und Unterrichts.
das Mini-
sterium des
Multus und
Unterrichts.
wie vor.
bibliothek.
Die Stellen werden nur mit
Beamten besetzt, die die vorge-
schriebene Schulbildung sich er-
worben, die vorgeschriebene Aus-
bildungszeit zurückgelegt und die
vorgeschriebene Fachprüfung im
Bereiche der Ministerien der Zustiz
oder des Innern bezw. der F
nanzen bestanden haben.
Siehe Vorbemerkung Ziffer 6
wegen Nachsichtserteilung von dem
Erfordernis der vorgeschriebenen
Schulbildung.
Die Stellen werden nur mit
Bramten besetzt, die sich auf den
unter lid. Nr. In, b genanmen
Stellen bewähr haben und sich
für die beireffenden Stellen eignen.
(Unterbeamte.)
In die
Siellen lfd.
Nr. 4 nach
Masgabe
der dienst-
lichen Be-
fähigung.