Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
Nr. 40 — 131 
— — 
Bezeichnung der Stellen ] * Angaben 
x .- — Die Ten - über die 
* die die nur im . . Anforderungen, die an den Malichke 
mmmittelbar Wege des Newerbungen Gesuchen Bewerber gestelll werden, Meghit Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind rückens 
.anwärternusw., usw. zu beizufsge und Ausbildungsgang in höhere 
besetzt werden) erreichen an - Stellen 
können 1 ind ;:°;)⅝--s“= J 
2 3 1 4 5 u 7 8 
Noch: Ministerium des Kultus und Unterrichts. (Mittlere Beamte.) 
Etat- den evange- Die Stellen werden nur mil 
mäßige lischen Ober- Beamien besetzt, die sich auf den 
Anreau= kirchenrat unter lfd. Nr. 5 genannten Stellen 
assistenten in Rarksruhe. bewähet haben und sich für die 
bei der Ver- betressenden Stellen eignen. 
mögens- 
verwaltung 
der evangel. 
Landes- 
kirche. 
l 
Kanzleibeamte. 
laNichtetat- das Mini- s. Vor- s. Vorbem. 1. In die 
mäßige sterium des bem. 3. Schönegeläufige Handschrift. Zu.Stellen 
anzleigehilfen Kultus und Nachweis pverlässigkeit im Rechtschreiben, gutelsd. Nr Ih. 
beim Unterrichts. über die er Schulbildung und Befähigung zum 
Ministerium. langteMaschinenschreiben. 
Schulbil= 
dung und 
Zeugnis 
des zustän: 
digen Mili- 
tär= oder 
Bezirks- 
arztes über 
die körper- 
liche 
Rüstigkeir 
und Ge- 
sundheit. 
4b Ctatmäßige! wie vor. In die 
Kanzlei- Stellen 
ssistenten fd. Nr. 2. 
beim Mini- 
sterium 
ESSchreib- 
beamtel. 
  
  
  
  
  
 
	        
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