Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
1: — Nr. 40 — 
Bezeichnung der Stellen Angaben 
die die nur i 4 6 Den Anforderungen, die an den m 
uunmittelbar Wege des ewerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
mmit Militär= Aufrückens sind zu richten sind d Ausbildungs rückens 
anwärternus. ufw. zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höhere 
besetzt werden! erreichen #usut Stellen 
bkeonnen lünd. E 
1 2 . 3 4 1 5 6 7 8 
Noch: Ministerium der Finanzen. (A. Finanzwerwaltung und Hochbauverwaltung.) Mittlere Beamte. 
B i fung) in die 
Stellen 
unter lfd. 
Nr. lo und 
die von hier 
aus erreich- 
baren 
Siellen im 
Veran- 
lagungs= 
dienst. 
9 Bureau= Die Stellen werden mit Be-Nach Ab- 
beamte amten unter lfd. Nr. 2 und 11 legung 
(Bureau- nach Ablegung einer Fachpinfung einer 
assistenten) oder mit solchen lfd. Nr. besetztiulweiten 
bei der Fachprü- 
Forst= und fung (Se- 
Domänen- kretärpru- 
direktion. fung) in die 
bei den Stellen 
Domänen- unter lfd. 
un Nr. 1b und 
Salinen die von hier 
ämtern aus erreich- 
und den baren 
Landes- Stellen. 
kassen. 
10 Etat- Gewandtheit in der Besorgung 
mäßige der Expeditur= und Registratur- 
Bureau= geschafte, Führung der Anweisungs- 
beamte bücher, in der Herstellung von 
(Bureau= Pausen und im Nachprüfen von 
assistenten) Voranschlägen und Rechnungen der 
bei den Gewerbetreibenden. 
Bezirks- 
bauinspek- 
lionen. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.