Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
  
— Nr 40 — 153 
Beczeichnung der Stellen * Angaben 
z die die nur im Vie ***ii Anforderungen, die an den Abere ie, 
2 ##lelbar Mege des BewerbungenGesuchen ..»». · Möglichkeit 
anunmittelbar ege des . - Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind N u„ « rückens 
anwärternusw.) usw. zu -. und Ausbildungsgang in böhere 
- - - an beizufügen n höhe 
bbesetzt werden erreichen Stellen 
“ können sind —— 
1 2 3 4 5 6 7 8 
  
13a 
Kanzleibeamte. 
Schreib- 
beamte 
(Kanzlei- 
assistenten) 
beim 
Finanz= 
ministe= 
rium, der 
Forst= und 
Domänen- 
direktion. 
bei der 
Zoll= und 
Steuer= 
direktion, 
bei den 
Bezirls- 
nund Orts- 
D stellen der 
Züooll= und 
  
Steuerver- 
waltung, 
bei den Do- 
miänen- 
zmtern und 
den Landes- 
kassen. 
Richtetat: 
mäßige s 
Eclskcilssl 
gehilfen bei 
Bezirksbau- 
inspektionen. 
gehilfen bei 
Steuer= 
kommissären. 
D4 
3 
Bureau- 
i 
  
Roch: Ministerium der Finanzen. 
Ministerium 
der Finanzen. 
die Zoll= und 
Steuer= 
direktion in 
Karlsruhe. 
  
s. Vor- 
bem. 3. 
s. Vor- 
bem. 3. 
  
(A. Finanzverwaltung und Hochbauverwaltung.) 
Die Stellen werden mit für den 
Schreibbeamtendienstvereigenschaf- 
teien Grenzaufsehern (Ifd. Nr. 141b) 
besetzt. 
s. Vorbem 4; außerdem gute 
Volksschulbildung, gute geläufige 
Handschrift, Zuverlässigkeit im 
Rechtschreiben, Fähigkeit gewandt 
abzuschreiben, und auf Vorsagen zu 
schreiben, Gewandtheit im Rechnen, 
unter Umständen Fertigkeit im 
Maschinenschreiben. 
Die Bewerber müssen in einer 
Prüfung nachweisen, daß sie eine 
Rute, geläufige Handschrift, Sicher- 
beit in der Rechtschreibung, im Lesen, 
Schreiben, Rechnen (auch Zweisatz) 
besitzen. Im übrigen s. Vorbem. 4. 
Kanzleibeamte. 
In die 
Stellen 
unter 
fd. Nr. 9. 
In die etat- 
mäßigen 
Stellen der 
lid. Nr. 10. 
In die 
Stellen lfd. 
Nr. 130 
und die von 
diesen aus 
erreichbaren 
  
  
Die Stellen 
sind den Mili- 
täranwärtern 
zur Hälfte 
vorbehalten. 
  
Stellen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.