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5 Bezeichnung der Stellen Augaben
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Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Mitllere Veamte.
3 äimtern I
und Güter-
ämtern.
l Vahn= und Bei der
Güter- beschränkten
verwalter Anzahl dieser
(Vorsteher Stellen konnen
von nur besonders
Stations- befähigte und
ämtern 1 tüchtige
und Güter- Beamte hier
ämtern). einrücken.
5 Nichtetal. wie ijd. Nr. 1.4 Vor- s. VTorbem. 1. Stellen
mäßige bem. 3. I. Bewerber müssen normalesfd. Nr. 6,
Bureau- Seh-, Farbenunterscheidungs- und 7 u. 8.
gehilfen im
Bezirks= und
Ortedienst.
Hörvermögen besitzen.
II. In einer Aufnahmepruüfung
hat der Bewerber nachzuweisen:
u. mindestens vollständigen er-
folgreichen Besuch der Volksschule,
b. Gewandtheit im Rechnen in
den vier Grundarten sowie mit
gewöhnlichen und Dezimalbrüchen
und den auf dem zweisaß und
nettensatnz beruhenden Rechnungen
(Maß= und Gewichtsrechnungen,
Gesellschaftsrechnungen, Zinsrech-
nungen usw.),
c. die Fähigkeil, demlich, ge-
läufig und richtig zu schreiben,
d. die Kenntnis der Erdkunde,
im besonderen Deutschlands und
der angrenzenden Länder.
I. Die Ausbildung soll um-
fassen: Personen= usw. Abferti-
gungsdienst und Telegraphendienst,
Güterabfertigungsdienst. Später
wird der Gehilfe zum Dienst als
Fahrdienstleiter ausgebildet.
lier die Ausbildungsgegenstände
werden formlose Prüfungen vor-
genommen, in denen die Gehilfen
nachzuweisen haben, daß sie die