Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
  
160 — Nr. 10 — 
5 Bezeichnung der Stellen Augaben 
z die die nur im die Den Anforderungen, die an den Prscber die 
. ;. B Besuch *5s5 “ Möglichkeit 
2 unmittelbar . Wege des ewerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des Wll Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind N rückens 
anwärternusw. usw. zu ·.- und Ausbildungsgang in höl 
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besetzt werden erreichen · Stellen 
2 können sind .*.QDQÜ *-• 
1 2 i 3 4 5 6 7 8 
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Mitllere Veamte. 
3 äimtern I 
und Güter- 
ämtern. 
l Vahn= und Bei der 
Güter- beschränkten 
verwalter Anzahl dieser 
(Vorsteher Stellen konnen 
von nur besonders 
Stations- befähigte und 
ämtern 1 tüchtige 
und Güter- Beamte hier 
ämtern). einrücken. 
5 Nichtetal. wie ijd. Nr. 1.4 Vor- s. VTorbem. 1. Stellen 
mäßige bem. 3. I. Bewerber müssen normalesfd. Nr. 6, 
Bureau- Seh-, Farbenunterscheidungs- und 7 u. 8. 
  
gehilfen im 
Bezirks= und 
Ortedienst. 
  
  
  
Hörvermögen besitzen. 
II. In einer Aufnahmepruüfung 
hat der Bewerber nachzuweisen: 
u. mindestens vollständigen er- 
folgreichen Besuch der Volksschule, 
b. Gewandtheit im Rechnen in 
den vier Grundarten sowie mit 
gewöhnlichen und Dezimalbrüchen 
und den auf dem zweisaß und 
nettensatnz beruhenden Rechnungen 
(Maß= und Gewichtsrechnungen, 
Gesellschaftsrechnungen, Zinsrech- 
nungen usw.), 
c. die Fähigkeil, demlich, ge- 
läufig und richtig zu schreiben, 
d. die Kenntnis der Erdkunde, 
im besonderen Deutschlands und 
der angrenzenden Länder. 
I. Die Ausbildung soll um- 
fassen: Personen= usw. Abferti- 
gungsdienst und Telegraphendienst, 
Güterabfertigungsdienst. Später 
wird der Gehilfe zum Dienst als 
Fahrdienstleiter ausgebildet. 
lier die Ausbildungsgegenstände 
werden formlose Prüfungen vor- 
genommen, in denen die Gehilfen 
nachzuweisen haben, daß sie die 
  
 
	        
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