Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

Nr. 40 
161 
  
— Laufende Nummer 
| 
Bezeichnung der Stellen 
die die nur im 
unmittelbar Wege des 
mit Militär= Aufrückens 
anwärternusw. usw. zu 
besetzt werden erreichen 
können nd 
2 3 
Die 
Bewerbungen 
sind zu richten 
an 
  
Den 
Gesuchen 
sind 
beizufügen 
  
Anforderungen, die an den 
Bewerber gestellt werden, 
und Ausbildungsgang 
Angaben 
über die 
rückens 
in böbere 
Stellen 
  
7 
Möglichkeit 
des Auf- 
  
Bemerkungen 
  
  
Noch: Ministerium der Finanzen. 
Betriebs- 
assistenten 
im Bezirks= 
und Orts- 
dienst. 
Stations. 
naufseber 
(Vorsteher 
von 
Stations-= 
ämtern 
IV). 
Sltalions. 
vorsteher 
(Vorsteher 
von 
Stations-= 
ämtern 
II). 
Zug- 
meister. 
  
wie ljd. Rr. J. 
  
B. Eisenbahnverwaltung) 
s. Vor- 
bem. 3. 
Mittlere Beamte. 
Dienstkenntnisse und Fertigkeiten 
besitzen, die zur guten Dienstbe- 
sorgung erforderlich sind. 
Erfolgreiche Berwendung als 
Bureaugehilfe (Iid. Nr. 5). 
Bestehen der Telegraphenprüfung 
und der Dienstprüfung für Sta- 
tionsaufseher. 
Mindestens einjährige erfolg- 
reiche Tätigkeit als Stationsauf- 
seher. 
In die Stellen der Zunmeister 
gelangen Schaffner fausgenommen 
Güterschaffner), s. (fd. Nr. 106 b. 
  
Nr. S. 
Stellen Ifd. 
Nr. 10. 
  
Steilen Ifd. 
Nr. 7 und S. 
Stellen (fd 
Als Slations- 
aufseher 
können in der 
Regel nur 
solche An- 
wärter ange: 
stelli werden, 
die ein zur 
Beihilfe im 
Dienst geeig- 
netes 
Familien= 
angehöriges 
besitzen. 
Bei der 
Reihenfolge 
für das 
Einrücken in 
Zugmeister- 
stellen ist 
auch das 
Dienstalter 
als Schaffner 
zu berück- 
sichtigen. 
 
	        
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