Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
— Nr. 40 — 163 
2 Bezeichnung der Stellen Ten Angaben 
-x . Die De · i 
— di dienu im Bewerbungen Gcichn Aunforderungen, die an den — 
U unmittelbar Wege des 1 Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
— imit Militär= Aufruckens sind zu richten sind Ausbildungeg rückens 
2 anwärternusw. us7. zu an beizufugen und Ausbildungsgang in höhere 
Fbesetzt werden erreichen «« Stellen 
“ können sin 
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Noch: Ministerium der Finanzen. 
Magazins= wie lfd. Nr. 1. 
meister. 
Kanzleibeamte. 
Nichtetat- wie vor. 
mäßige 
Kanzlei= 
gehilfen. 
  
  
  
(B. Eisenbahnverwaltung.) 
s. Vor- 
bem. 3. 
wie vor. 
Mittlere Beamte. 
Die Magazinsmeister werden der 
Klasse der Magazinsaufseher ent- 
nommen. Zu val. Ifd. Nr. IF b. 
Vor der etatmäßigen Anstellung 
hat der Bewerber noch den Besitz 
folgender Kenntnisse nachzuweisen: 
Ebene Geometrie und Stereo- 
metrie, Verechnung gradliniger 
ebener Figuren, sowie des Ereises 
und seiner Teile, Inhaltsbestim- 
mung ebenflächiger Körper, des 
Zylinders, Kegels und der Augel, 
sowie deren Oberfläche tohne Be- 
weisführung!. 
s. Vorbem. 1. 
Vor der Annahme als An- 
wärter ist eine Vorprüfung abzu- 
legen, in der der Bewerber darzu- 
tun hat, daß er die notwendige 
allgemeine Vorbildung besitzt, im 
besonderen eine deutliche und ge- 
fällige Handschrift sowohl in deut- 
scher als lateinischer Schrift, Fähig- 
keit, mit Sicherheit richtig und ge- 
läufig zu schreiben, Sicherheit in 
der Anwendung der Satzziichen, 
  
Nr. 15. 
  
Fertigkeit im Lesen minderdeut- 
Stellen lfd. 
muͤssen sie 
aber auch die 
Dienste keunen 
lernen, aus 
denen in der 
Regel die 
Beamten für 
den erstrebten 
Dienst 
hervorgehen. 
 
	        
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