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2 Bezeichnung der Stellen Ten Angaben
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Noch: Ministerium der Finanzen.
Magazins= wie lfd. Nr. 1.
meister.
Kanzleibeamte.
Nichtetat- wie vor.
mäßige
Kanzlei=
gehilfen.
(B. Eisenbahnverwaltung.)
s. Vor-
bem. 3.
wie vor.
Mittlere Beamte.
Die Magazinsmeister werden der
Klasse der Magazinsaufseher ent-
nommen. Zu val. Ifd. Nr. IF b.
Vor der etatmäßigen Anstellung
hat der Bewerber noch den Besitz
folgender Kenntnisse nachzuweisen:
Ebene Geometrie und Stereo-
metrie, Verechnung gradliniger
ebener Figuren, sowie des Ereises
und seiner Teile, Inhaltsbestim-
mung ebenflächiger Körper, des
Zylinders, Kegels und der Augel,
sowie deren Oberfläche tohne Be-
weisführung!.
s. Vorbem. 1.
Vor der Annahme als An-
wärter ist eine Vorprüfung abzu-
legen, in der der Bewerber darzu-
tun hat, daß er die notwendige
allgemeine Vorbildung besitzt, im
besonderen eine deutliche und ge-
fällige Handschrift sowohl in deut-
scher als lateinischer Schrift, Fähig-
keit, mit Sicherheit richtig und ge-
läufig zu schreiben, Sicherheit in
der Anwendung der Satzziichen,
Nr. 15.
Fertigkeit im Lesen minderdeut-
Stellen lfd.
muͤssen sie
aber auch die
Dienste keunen
lernen, aus
denen in der
Regel die
Beamten für
den erstrebten
Dienst
hervorgehen.