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Nr 40
— Laufende Rummer
Bezeichnung der Stellen
die nur im
s
Wege de
Aufrückens
usw. zu
die
unmittelbar
mit Mililär-
anwärtern usw.
besetzt werden erreichen
können ; sind
2 3
Die
Bewerbungen
sind zu richten
an
Den
Gesuchen
sind
beizufügen
5
Anforderungen, die an den
Bewerber gestellt werden,
und Ausbildungsgang
Angaben
über
Möglichkeit
des Auf-
rückens
in höhere
Stellen
7
Bemerkungen
10 n
1üb
Noch: Ministerium der Finanzen
Kanzlei=
assistenten.
Unterbeamte.
Nichtetat:
mäßige
Schaffner.
Etatmäßige
Schaffner.
wie lfd. Nr. I.
s. Vor-
bem. 3.
(B. Eisenbahnverwaltung.)
Kanzleibeamte.
licher Handschriften und der Hand-
habung der Schreibmaschine —
Fertigkeit im Gebrauch einer be-
währten Kurzschrift dient zur be
sonderen Empfehlung —, Sicher-
heit im Rechnen in den vier Grund-
arten, auch mit gewöhnlichen und
Dezimalbrüchen, und allgemeine
Kenntnis der Erdkunde über
Deutschland und die angrenzenden
Länder, namentlich auch über die
Lage der wichtigeren Verkehrsorte.
Die Kanzleiassistenten werden in
der Regel aus den Kanzleigehilfen
entnommen.
Ausnahmsweise werden auch Be-
amte anderer Gruppen zu Kanzlei=
assistenten ernannt.
s. Vorbem. 1.
I. Bewerber müssen normales
Seh-, Farbenunterscheidungs und
Hörvermögen besitzen.
II. Vor der Annahme als An-
wärter ist eine Vorprüfung abzu-
legen, in der der Bewerber darzu-
tun hat, daß er die Gegenstände
des Molksschulunterrichts kennt, im
besonderen in deutschen und latei-
nischen Buchstaben Gedrucktes und
Geschriebenes lesen, deutsch leserlich
schreiben und in den vier Grund=
arten mit ganzen benannten Zahlen
rechnen kann.
III. Vor der selbständigen Ver-
wendung hat der Bewerber in einer
Dienstprüfung die vorgeschriebenen
nenninisse nachzuweisen.
Stellen lfd.
Nr. 106,,
9 und 10.
Stellen lfd.
Nr. 9
und 10.
In die
wichtigeren
Stellen rücken
mu besonders
tüchtige
Beamte ein.