— Nr 40 — 167
— — — —.. , .. ...., — —
Bezeichnung der Stellen Deu Angaben
m—4 Die De . . über die
2 i die nur im Wi*in Auforderungen, die an den Mber diel
unmiltelbar Wege des Bewerbungen Gesuchen ms Sogluchieit * 4
. mmittelbar Wege dess Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
2 mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind d Ausbi rückens
sanwärternusv, usw. zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höbere
Hbesetzt werden 1 erreichen « Stellen
- e L
i 2 3 5 6 7 8
Noch: Ministerium der Finanzen. (3 Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte.
210 Etaltmäßige
Maschinen-
wärter.
22 à Nichtelal- wie Ifd. Nr. 1.|K. Vor- s. Vorbem. I. Stellen lfd.
mäßige bem. 3. I. Die Bewerber müssen alsNr. 220.
Drucker. Schriftseger, Sleindrucker oder
Lithograph vollständig ausgebilde!
sein.
II. Aufnahmeprüfung wie lfd.
Nr. 10 a II.
220 Elatmaßige
i
l
Drucker.
l
rissnksiidncmt Ioiclfd.«.lik.l.fVmc s. Vorbem. l. Stellen lfd.
mäßige bem. 3. I. Die Bewerber müssen dasNr. B.
Wagen. Handwerk der Schlosser, Mechaniker,
revidenten. Blechner, Schmiede, Wagner oder
- Schreiner erlernt haben; sie müssen
normales Seh-, Farbenunter=
scheidungs= und Hörvermögen be-
sigen.
II. Aufnahmeprüfung wie ld.
Nr. 16 a II.
i III. Vor der selbständigen Ver-
wendung als Wagenrevident hat
der Bewerber in einer Dienstprü-
fung die vorgeschriebenen Kenntnisse
nachzuweisen.
23b Etatmäßige
Wagen-
revidenten.
2aNilhtetat- wie Ifd. Nr. 1UI Vor- s. Vorbem. 1. Stellen lfd.
mäßige bem. 3. I. Aufnahmeprüfung wie lfd.]Nr. 21b
Lademeister. Nr. 16 a lI. und 25.
II. Vor der selbständigen Ver-
wendung als Lademeister hat der
Bewerber in einer Dienstprüfung
die für diesen Dienst erforderlichen
Kenntnisse nachzuweisen.
46.