Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
— Nr. 40 — 169 
2 Bezeichnung der Stellen · Angaben 
Z . s. T Die Den Anforderungen, die an de über die 
bie die nur im Bewerbungen!Gesuchen lusordermen, die an den Mglichte 
snmittelbar Wege des , - Vewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind Ar rückens 
.— sanwärternusw. usw. zu an beizufige und Ausbildungsgang in höhere 
Hbesetzt werden] erreichen zufugen Stellen 
» . 
1 2 3 4 5 6 .. 2 
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte. 
2# · III. Aufnahmeprüfung wie lfd. 
Nr. 16 a II. 
IV. Vor ihrer selbständigen Ver- 
wendung haben die Bewerber ie 
nach ihrer Verwendung die vor- 
geschriebene Dienstorüfung als 
Bahn= und Weichenwärter oder als 
Signal-oder Mockwärter abzulegen. 
2/5 Clatmaßige Einzelne 
. Bahn= und tüchtige, im 
Weichen- Telegraphen-, 
wärter. Fahr= und 
Abfertigungs- 
s dienst 
· ausgebildete 
Bahn= und 
Weichenwärter 
können als 
Stalions= 
warte ilfd. 
I Nr. 28) 
angestellt 
werden. 
½ Stations= wie lfd. Nr. 1.11|0 Vor- I. wie umter Iid. Nr. 27 a (I1.SSen sd.Werden aus 
warte bem. 3. II. Aufnahmeprüfung wie lid. 7. der Zahl der 
(Vorsteher Nr. 16 a II. Bahn= und 
von III. Telegraphenprüfung. Weichen- 
Stations= IV. Die für Stationswarte vor- wärter ent- 
ämtern V). geschriebene Dienstprüfung. nommen; s. 
lid. Nr. 27 b. 
Sie müssen 
ein zur Bei- 
hilfe im Dienst 
geeignetes 
Familien= 
angehöriges 
besitzen. 
20 Nichtetat- wic fd. Nr. 1/Vor- s. Vorbem. 4. Stellen Ifd. 
mäßige bem. 3. I. Bewerber müssen normalesNr. 20 b. 
  
Rottenführer. 
  
  
  
  
Seh-, Farbenunlerscheidungs= und 
Hörvermögen besitzen. 
  
 
	        
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