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Bezeichnung der Stellen » Angaben
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nnmittelbar Mege des .. Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind ,. rückens.
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Hbesetzt werden erreichen an beizufügen Soen
7“ können . sind 6 n 7r—
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Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Gisenbahnverwaltung.) Unterbeamte.
WR II. Aufnahmeprüfung wie lfd.
Nr. 16 a lI.
III. Vor ihrer selbständigen Ver-
wendung haben die Bewerber in
einer Dienstprüfung die in den Be-
stimmungen über die Befähigung
von Eisenbahn-Betriebs= und Poli-
jeibeamten für Nottenführer vor-
geschriebenen Kenninisse nachzu-
weisen.
20 b Elalmäßige
Rotten-
führer.
unn Nichletat. wie Ifd. Nr. 1.|1|8. Vor- s. Vorbem. . Stellen ifd.
mäßige bem. . I. Bewerber müssen normalerNr. 30 D.
Bremser. . Seh-, Farbennnierscheidungs= und
| Hörvermögen besitzen.
I II. Aufnahmeprüfung wie lfd.
D Nr. 10 a II. .
» III. Vor ihrer selbständigen Ver-
wendung haben die Bewerber in
einer Dienstprüfung die in den
Bestimmungen über die Befähigung
von Eisenbahn-Betriebs= und Poli-
zeibeamten für Bremser vorge-
schriebenen Kenntnisse nachzuweisen.
0b Glatmaßige Einzelne
Bremser. Bremser
können in die
Stellung
als Schaffner
vorrücken,
wenn sie die
Voraus-
senungen für
diesen Dienst
erfüllen.