fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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bleiben“, und im weiteren Verlaufe der Rede bemerkte Bismarck von Busch, 
daß er die orientalischen Angelegenheiten unseres Auswärtigen Amts sozusagen 
„im kleinen Finger hat“ und auch sonst „von der Beschaffenheit“ ist, daß 
Fürst Bismarck von ihm sagte: „Wo dessen Paraphe steht, setze ich in fidem, 
daß er ein richtiges Urteil hat, meine Unterschrift hin.“ 
Der erste Erholungsposten, auf den Busch von Bismarck gesetzt wurde, 
war der von Bukarest, welchem spätere Stellungen in Stockholm und zuletzt 
in Bern folgten. Vor Antritt des Stockholmer Postens begab sich Busch noch 
einmal nach Konstantinopel zur Vertretung des beurlaubten Botschafters Radowitz 
und wurde bei dieser Gelegenheit mit ganz ungewöhnlichen Ehrenbezeigungen 
ausgezeichnet. 
Im Sommer des Jahres 1895 wurde Dr. Busch, der vielfach von nervösen 
und rheumatischen Beschwerden heimgesucht worden war, Anlage zu Lungenleiden 
indessen niemals gezeigt hatte, von Lungenblutungen überfallen, für welche die 
Aerzte keine genügende Erklärung zu geben vermochten, und die verhältnismäßig 
rasch überwunden wurden. Nach einem mehrwöchentlichen Urlaub nahm der 
anscheinend wieder hergestellte und in den Besitz der früheren Kräfte getretene 
Gesandte seine Funktionen wieder auf, bis am 24. und 25. November neue 
Anfälle eintraten, denen der im zweiundsechzigsten Lebensjahre stehende Mann 
früher, als irgend gefürchtet werden konnte, unterlag. Mit ihm hat einer der 
tüchtigsten Männer der Bismarckschen Schule die Augen geschlossen. 
2. Bayern. 
Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern 
Dr. Freiherr v. Crailsheim) 
(geboren 15. März 1841). 
Als Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern erhielt Freiherr 
v. Crailsheim nach den bayerischen Organisationsverhältnissen neben anderen 
1) Krafft Freiherr v. Crailsheim, als Sohn eines bayerischen Offiziers zu Ansbach 
geboren, wurde 1868 zum Bezirksamtsassessor in Brückenau ernannt. 1870 erfolgte seine 
Einberufung in das Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten, 1871 
seine Ernennung zum Regierungsassessor in diesem Ministerium. Bei Auflösung des ge- 
nannten Ministeriums erfolgte am 6. Dezember 1871 die Versetzung Crailsheims in das 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, in welchem er am 1. August 
1874 zum Legationsrat und am 18. Juni 1879 zum Geheimen Legationsrat aufrückte. 
Seine hauptsächliche Beschäftigung fand er hier als Referent für die Privateisenbahnen, als 
Mitarbeiter im Reichsreferate, sowie in der Bearbeitung allgemeiner legislatorischer Fragen. 
Am 4. März 1880 folgte, nach Pfretzschners Ausscheiden, die Ernennung zum Staats- 
minister des Königlichen Hauses und des Aeußern. Nach dem Rücktritt des Ministers 
v. Lutz, am 1. Juni 1890, wurde er zum Vorsitzenden im Ministerrate und am 28. Sep- 
tember 1895 zum lebenslänglichen Reichsrat der Krone Bayern ernannt.
	        
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