Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

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— Nr. 83 — 
Anlage zu 
Bestimmungen über die Ermittelung des Schlachtgewichts. 
A. Vor der Gewichtsermittelung sind bei dem Ausschlachten vom Tiere zu trennen: 
1. Bei Rindern: 
a. die Haut, jedoch so, daß kein Fleisch oder Fett an ihr verbleibt; der Schwanz ist 
zwischen dem 2. und 3. Schwanzwirbelknochen abzuschneiden; das sogenannte 
Schwanzfett darf nicht entfernt werden; 
b. der Kopf zwischen dem Hinterhauptsbein und dem 1. Halswirbel (im Genick) senk- 
recht zur Wirbelsäule, jedoch ohne jedes Halsfleisch; 
. die Füße im ersten (unteren) Gelenk der Fußwurzel über dem sogenannten Schien- 
bein; 
d. die Organe der Brust-, Bauch= und Beckenhöhle mit den anhaftenden Fettpolstern 
(Herz= und Mittelfett), die Fleisch= und Talgnieren, das Beckenfett und 
das Schlußfett; 
c. die an der Wirbelsäule und in dem vorderen Teile der Brusthöhle gelegenen Blut- 
gefäße mit den anhaftenden Geweben, sowie der Luftröhre und des sehnigen Teiles 
des Zwerchfelles; 
f. das Rückenmark; 
g. der Penis (Ziemer) und die Hoden, jedoch ohne das sogenannte Sackfett bei den 
männlichen Rindern; das Euter und Voreuter bei Kühen und über die Hälfte der 
Zeit trächtigen Kalbinnen. 
S 
5. 
Erfolgt die Feststellung des Schlachtgewichts innerhalb drei Stunden nach dem Schlachten, 
so ist 2 Prozent „Warmgewicht“ in Abzug zu bringen. 
2. Bei Kälbern: 
sogenannten Schienbein; 
S 
Halsfleisch; 
P. die Eingeweide der Brust-, Bauch= und Beckenhöhle mit Aunsnahme der Nieren; 
. der Nabel und bei den männlichen Kälbern bie äußeren Geschlechtsorgane. 
Erfolgt die Feststellung des Schlachtgewichts unmittelbar nach dem Schlachten, längstens 
aber eine Stunde nach demselben, so ist 2 Prozent, mindestens aber ein Kilo für „Warm- 
gewicht“ in Abzug zu bringen. 
Wird die Verwiegung im Felle, jedoch ohne Kopfteil des Felles vorgenommen, so kommen 
für Fell und „Warmgewicht“ 12 Prozent, beim Wiegen mit sogenanntem Kopffell 14 Prozent 
in Abzug. 
. das Fell nebst den Füßen im ersten (unteren) Gelenk der Fußwurzel über dem 
. der Kopf zwischen dem Hinterhauptsbein und ersten Halswirbel, jedoch ohne jedes
	        
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